Twitter: Diskriminierungsvorwürfe gegen Frauen

Frauen, die von Twitter entlassen wurden, haben eine Sammelklage eingereicht und behaupten, dass Musk gegen das Arbeitsrecht verstoßen hat, indem er deutlich mehr Frauen als Männer entlassen hat.

Die Hauptklägerinnen verklagen Twitter „in ihrem eigenen Namen und im Namen anderer weiblicher Twitter-Mitarbeiter im ganzen Land, die in den chaotischen Wochen seit dem Kauf des Unternehmens durch den Multimilliardär Elon Musk entlassen oder konstruktiv entlassen wurden“.

In der Klage werden Berechnungen von Mark Killingsworth, einem Wirtschaftsprofessor an der Rutgers University, angeführt, wonach insgesamt „57 Prozent der weiblichen Angestellten am 4. November 2022 entlassen wurden, während 47 Prozent der männlichen Angestellten entlassen wurden“.

Diese Ungleichheit, so wird in der Beschwerde behauptet, „kann nicht mit der Begründung erklärt werden, dass Musk beabsichtigte, mehr Mitarbeiter in ingenieurbezogenen Funktionen zu behalten.“ Killingsworth schätzt, dass Musk 63 Prozent der weiblichen Mitarbeiter in ingenieurbezogenen Funktionen entlassen hat, verglichen mit 48 Prozent der männlichen Mitarbeiter in ingenieurbezogenen Funktionen.

Musks eigene Tweets werden in der Beschwerde als Beweis für den angeblichen Sexismus bei Twitter angeführt. Die Beschwerde verweist auf einen von Musk gelöschten Tweet, in dem eine Schule mit dem Akronym „TITS“ benannt wurde, sowie auf einen neueren Tweet, in dem der Milliardär sagte: „Testosteron rockt ngl“. Die Beschwerde verweist auch auf Medienberichte, in denen die Auswirkungen von Musks angeblicher Frauenfeindlichkeit auf Frauen, die für ihn arbeiten, diskutiert werden.

Die klagenden Frauen behaupten, dass Musks Entlassungen gegen den Schutz des Titels VII verstoßen, der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet, und haben ein Schwurgerichtsverfahren beantragt. Sie fordern „entgangene Gehaltsnachzahlungen, Vorschusszahlungen, entgangene Leistungen, Boni und Eigenkapital sowie Schadenersatz wegen seelischer Grausamkeiten, Strafschadenersatz, Zinsen und alle anderen angemessenen Rechtsmittel“. Außerdem soll das Gericht Twitter dazu verpflichten, weibliche Angestellte, die an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, wieder einzustellen.

Andere Diskriminierungsvorwürfe

In der Sammelklage wird behauptet, dass Musk nicht nur mehr Frauen als Männer entlassen hat, sondern auch auf andere Weise weibliche Mitarbeiter diskriminiert hat.

In der Klage wird behauptet, dass Musk, als er von seinen Angestellten verlangte, rund um die Uhr im Büro zu arbeiten oder ihren Arbeitsplatz freiwillig zu verlassen, „mit Sicherheit gewusst hat, dass diese Änderungen und Erwartungen unverhältnismäßige Auswirkungen auf Frauen haben würden, die sich häufiger um Kinder und andere Familienmitglieder kümmern und daher nicht in der Lage sind, solche Forderungen zu erfüllen“.

Behinderte betroffen

Am selben Tag, an dem die Frauen ihre Sammelklage einreichten, reichten auch behinderte Mitarbeiter und Mitarbeiter, die von Entlassungen aus familiären oder medizinischen Gründen betroffen waren, eine Sammelklage ein. In der Klage wird behauptet, dass Twitter gegen das Gesetz für Menschen mit Behinderungen (Americans with Disabilities Act) und das Bundesgesetz über Urlaub aus familiären und medizinischen Gründen (Family and Medical Leave Act) verstoßen hat.

Hauptkläger in dieser Klage sind der in Kalifornien ansässige Dmitry Borodaenko, der 2021 nach vier Jahren bei Facebook zu Twitter kam, und Abhijit Mehta, ein Twitter-Ingenieur seit 2017, der laut seinem LinkedIn-Profil der leitende Gründungsingenieur für Twitter Blue war. Sie klagen „im Namen von Arbeitnehmern, die einen Urlaub aus familiären oder medizinischen Gründen genommen haben oder in Kürze nehmen wollen, sowie von behinderten Arbeitnehmern, die ihre Arbeit mit oder ohne angemessene Vorkehrungen verrichten können, denen aber nicht erlaubt wurde, ihre Arbeit fortzusetzen, entweder durch Kündigung oder erzwungene Kündigung, nachdem von ihnen verlangt wurde, unter unzumutbaren Umständen für einen Arbeitnehmer mit einer Behinderung zu arbeiten.“ Beide Sammelklagen wurden vom selben Anwaltsbüro eingereicht.

ZDNet.de Redaktion

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