Google hat nach eigenen Angaben als Reaktion auf die Kartellentscheidung der Europäischen Kommission sein Geschäftsmodell für das Mobilbetriebssystem Android geändert. Um den Auflagen der EU zu entsprechen, wird Google künftig in Europa seine Apps nicht mehr mit dem Betriebssystem bündeln. Stattdessen sollen Smartphone- und Tablet-Hersteller Lizenzen für die Google-Apps inklusive Play Store und auch die Google-Suche kaufen.
„Da uns die Vorinstallation von Google Search and Chrome zusammen mit unseren anderen Apps geholfen hat, die Entwicklung und den kostenlosen Vertrieb von Android zu finanzieren, werden wir eine neue kostenpflichtige Lizenzvereinbarung für Smartphones und Tablets einführen, die in den Europäischen Wirtschaftsraum geliefert werden“, schreibt Lockheimer in einem Blogbeitrag. „Android wird frei und quelloffen bleiben.“
Vor zehn Jahren hatte Google sein Mobilbetriebssystem Android mit einem einfachen Konzept eingeführt: Das OS selbst ist kostenlos, wird aber von Google benutzt, um seine Dienste und Apps zu verbreiten, die wiederum über Werbung Geld in Googles Kassen spülen – rund 90 Prozent von Googles Einnahmen stammen aus dem Verkauf von Anzeigen. Das Geschäftsmodell kann insofern als Erfolg betrachtet werden, da Android inzwischen einen Marktanteil von rund 90 Prozent hat.
Die EU – und damit ist sie nicht allein – sieht in der Bündelung von Betriebssystem mit Apps und Diensten jedoch einen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Unter anderem soll Google Partner wie Huawei, LG und Samsung gezwungen haben, bestimmte Apps, den Play Store und die Google Suche auf ihren Geräten vorzuinstallieren. Außerdem soll Google Geräte-Hersteller und auch Mobilfunkanbieter dafür bezahlen, dass sie ausschließlich die Google-Suche vorinstallieren. Außerdem soll Google auch die Entwicklung neuer Android-Distributionen einschränken.
Gegen die im Juli verhängte Kartellstrafe von 4,34 Milliarden Dollar geht Google inzwischen rechtlich vor. Trotzdem muss das Unternehmen auf die mit dem Urteil verbundenen Auflagen reagieren. Das hat nun zur Folge, dass Google die Kompatibilitätsvereinbarungen mit den Geräteherstellern lockert. Die Google-Apps dürfen künftig auch auf Geräten eingesetzt werden, die laut Google nicht kompatibel sind oder auf einer Android-Fork laufen.
Allerdings bietet Google seinen Partnern, die den europäischen Markt beliefern, auch „neue Geschäftsvereinbarungen“ an, die eine nicht-exklusive Vorinstallation und Platzierung der Google Suche und des Google-Browsers Chrome vorsehen. Wie diese Vereinbarungen aussehen werden, teilte das Unternehmen nicht mit. Wahrscheinlich kann Google die Vereinbarungen aber so gestalten, dass sie den Auflagen der EU entsprechen und zugleich die Lizenzgebühren für die Google-Apps ausgleichen.
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