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Schweden stellt Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer Assange ein

Schwedische Staatsanwälte haben die vorläufigen Ermittlungen gegen den australischen Wikileaks-Gründer Julian Assange eingestellt. Dem heute 45-Jährigen wurde „Vergewaltigung geringeren Grades“ vorgeworfen, was nach schwedischem Recht eine eher unklare Bedeutung hat. Er hat immer seine Unschuld beteuert.

Julian Assange bei einer Rede auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London im August 2012 (Bild: Charlie Osborne/ZDNet.com).

Begründet wurde die Einstellung jetzt damit, dass die Auslieferung von Assange nach Schweden in der absehbaren Zukunft nicht zu erwarten sei. Die Einstellung bedeutet laut Chefanklägerin Marianne Ny aber nicht, dass die Behörden nun von der Unschuld Assanges ausgehen. Eine Wiederaufnahme der Ermittlungen wäre außerdem möglich, wenn der Wikileaks-Gründer vor dem August 2020 nach Schweden zurückkehrt.

Julian Assange begrüßte die Einstellung, verbarg aber auch nicht seine Verbitterung. „Sieben Jahre lang inhaftiert ohne Anklage, während meine Kinder heranwuchsen und mein Name in den Schmutz gezogen wurde“, schrieb er in einem Tweet. Er verwies darauf, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) seinen Botschaftsaufenthalt 2016 als „willkürliche Inhaftierung“ wertete. Sein langjähriges Exil konnte er aber deshalb keineswegs verlassen.

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Assange hält sich noch immer in der Londoner Botschaft Ecuadors auf, in der er im Juni 2012 Zuflucht fand, nachdem er über den Umweg Schweden eine Auslieferung in die USA befürchtete. Er wird sie schon deshalb nicht so schnell verlassen können, weil ihn die Metropolitan Police in London noch immer verhaften möchte, sobald er die Botschaft verlässt. Sie erklärte, weiterhin zur Durchführung des 2012 ausgestellten Haftbefehls „verpflichtet“ zu sein, weil er nicht wie angeordnet beim Gericht erschienen war. Nach dem schwedischen Ermittlungsstopp müsse er sich nun wegen eines weniger gravierenden Verstoßes verantworten.

Unklar bleibt außerdem die Rolle des US-Justizministeriums, das erst im letzten Monat wieder eine Anklage gegen Assange wegen des Verrats von Informationen höchster Geheimhaltungsstufe auf der Enthüllungsplattform Wikileaks erwog. Ein Sprecher lehnte gegenüber der New York Times eine Stellungnahme zu den Absichten des Ministeriums ab. Die britische Regierung wiederum verweigerte die Auskunft zur Frage, ob ihr ein Auslieferungsantrag aus den Vereinigten Staaten vorliegt.

US-Justizminister Jeff Sessions bezeichnete die Verhaftung Assanges kürzlich als eine „Priorität“ für die USA. CIA-Direktor Mike Pompeo beschrieb Wikileaks als einen „feindlichen Nachrichtendienst“. Solche Kommentare zeigen laut Assanges US-Anwalt, dass sein Klient auf Asylgewährung angewiesen ist.

Assange, der auf Wikileaks geheime Akten und Botschafterdepeschen der USA veröffentlicht hat, hielt die beantragte Auslieferung nach Schweden immer für einen Vorwand. Er befürchtete, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm hohe Strafen drohen könnten. Dort könnte er nach dem Espionage Act von 1917 angeklagt werden, der in schweren Fällen von Spionage sogar die Todesstrafe vorsieht. Das schwedische Verfahren gegen ihn bezeichnete er stets als politisch motivierte Intrige.

Der Wikileaks-Gründer hat sich heute auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London an die Öffentlichkeit gewandt. Die Einstellung der schwedischen Ermittlungen begrüßte er als einen „wichtigen Sieg“. Äußerst bedauerlich sei aber, dass ihm noch immer die Verhaftung drohe. Nach fünfjährigem Aufenthalt in der Botschaft sei „noch lange nicht das Ende des Weges erreicht“ – und der „juristische Konflikt“ mit den Vereinigten Staaten und Großbritannien bestehe weiter.

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ZDNet.de Redaktion

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