Der Betreiber des Frankfurter Internetknotens DE-CIX hat wie angekündigt Klage gegen das so genannte BND-Gesetz eingereicht, das es dem Bundesnachrichtendienst ermöglicht, Gesprächs- und Internetdaten einzusehen und von den beteiligten Stillschweigen einzufordern. Der Fall liegt dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor. Beklagter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren.
Die DE-CIX Management GmbH schreibt: „Mit der Klage beabsichtigen wir, die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10 durch den Bundesnachrichtendienst (BND) bei unserem Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.“ Sie bezweifelt die Rechtmäßigkeit des G10-Gesetzes und hatte schon im April 2016 angekündigt, den BND verklagen zu wollen. Jetzt zitiert der Betreiber Aussagen im NSA-Untersuchungsausschuss als zusätzliche Unterstützung dieser Position – vor allem die Darstellung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der Zugriffe des BND auf Internetknoten als „insgesamt rechtswidrig“ bezeichnete.
Es geht dabei insbesondere um die Auffassung des Geheimdienstes, über DE-CIX geleiteter ausländischer Verkehr sei nicht entsprechend deutschem Recht geschützt. DE-CIX, hinter dem der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) steht, ist der weltweit durchsatzstärkste Internetknoten. „Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Transitverkehre als völlig vogelfrei betrachtet werden“, sagte DE-CIX-Aufsichtsrat Klaus Landefeld im April. Es gehe bei der Klage auch darum, für Klarheit zu sorgen.
Der DE-CIX-Betreiber werde im Fall einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte Landefeld an. Auch könnten sich weitere Telekomfirmen mit Klagen gegen die BND-Überwachung anschließen. Zu den DE-CIX-Kunden zählen führende Unternehmen wie Vodafone, Deutsche Telekom und Verizon.
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Wie Der Spiegel dieses Jahr schon berichtete, half der Bundesnachrichtendienst als NSA-Partner offenbar über Jahre hinweg dabei, Ziele in Westeuropa und Deutschland auszuspähen. Die vom US-Geheimdienst gelieferten Selektoren wie IP-Adressen oder Handynummern widersprachen demnach vielfach seiner eigenen Aufgabenstellung und waren gegen westeuropäische und deutsche Interessen gerichtet. Die NSA habe beispielsweise gezielt nach Informationen etwa über den Rüstungskonzern EADS, Eurocopter oder französische Behörden gesucht. Erst bei einer internen Überprüfung nach den Snowden-Enthüllungen sei der BND 2013 darauf gestoßen, dass dabei auch Politiker gezielt und unrechtmäßig ausgespäht wurden – und habe das Bundeskanzleramt als seine Aufsichtsbehörde nicht darüber informiert.
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