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Bericht: Bundesminister streiten über Haftungsfragen beim autonomen Fahren

Zwischen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bahnt sich eine Auseinandersetzung um den möglichen Rechtsrahmen für autonomes Fahren an. Im Kern geht es um Haftungsfragen, die per Gesetz geklärt werden sollen. Nach Informationen des Handelsblatts lehnt Maas ab, Gesetze zugunsten der Zukunftstechnik zu ändern. Das Bundesverkehrsministerium sehe keinen Grund, die Haftung neu zu regeln.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (Bild: Bundesregierung / Kugler)Dobrindt hatte vergangene Woche Gesetzesänderungen im Verkehrsrecht vorgeschlagen, damit Deutschland „als erstes Land den Regelbetrieb für das Auto mit Autopilot“ aufnehmen könne. Sie sehen vor, den Fahrer von der Haftung zu befreien, wenn das von den Zulassungsbehörden genehmigte Fahrsystem als sicher gilt. In einem am 25. Mai vom Bundeskabinett verabschiedeten Strategiepapier heißt es, „dass automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt werden“ und „dass die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers darstellt“.

Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums sollten jedoch Gerichte im Einzelfall entscheiden, ob der Fahrer oder das Fahrsystem einen Unfall verursacht hat. Laut Handelsblatt stockt die Diskussion der beiden Ministerien zu diesem Thema.

Bundesjustizminister Heiko Maas (Bild: Frank Nürnberger/BMJV)Mitte September 2015 hatte das Bundeskabinett die von Dobrindt vorgelegte „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ beschlossen. Mitte April verabschiedete es dann den vom Bundesverkehrsministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr, um Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme zu schaffen. Doch bevor sich selbstfahrende Autos tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen, müssen noch Haftungsfragen geklärt und Änderungen im Verkehrsrecht vorgenommen werden.

Bisher ist in Deutschland in Einklang mit dem ursprünglichen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 kein Autofahren ohne Fahrer erlaubt. Vor rund einem Jahr wurde der von 73 Ländern ratifizierte Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll, von den Vereinten Nationen jedoch dahingehend ergänzt, dass auch teilautonome Fahrzeuge zugelassen sind – sofern ein Fahrer jederzeit eingreifen kann.

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ZDNet.de Redaktion

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