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Nach Abmahnung: Unitymedia lenkt bei „WifiSpots“ teilweise ein

Unitymedia hat als Reaktion auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche eine Unterlassungserklärung abgegeben. „Sie besagt, dass wir uns auf die ‚Besonderen Geschäftsbedingungen WifiSpot‘ in der an die Bestandskunden kommunizierten Form nicht mehr berufen werden. Darüber hinaus werden wir die WifiSpot-Geschäftsbedingungen in den kritisierten Punkten überarbeiten“, erklärte Unitymedia-CTO Dieter Vorbeck gegenüber heise online.

Die abgemahnten Klauseln in den WifiSpot-AGB schrieben unter anderem vor, dass Kunden die Nutzung des Hotspots nicht beeinträchtigen oder unterbinden und die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum unterbrechen dürfen. Diese Vorgaben hielten die Verbraucherschützer für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden.

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale entspricht die am 20. Mai abgegebene Unterlassungserklärung jedoch „nicht ganz dem, was wir gefordert haben“. Denn der Kabelnetzbetreiber will an der hauptsächlich kritisierten Praxis festhalten, die Router seiner Kunden automatisch und ohne deren Zustimmung für den Dienst „WifiSpot“ zu aktivieren. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine unzulässige Erweiterung des Vertragsverhältnisses.

Kunden müssen der Teilnahme an dem Dienst nämlich erst widersprechen, damit er nicht aktiviert wird. Machen sie das nicht, wird ihr Router ab Sommer zu einem öffentlichen Hotspot, über den andere Unitymedia-Kunden mit ihren Mobilgeräten online gehen können. Über diese Änderung werden Internet-Kunden des Kabelanbieters aktuell per Post informiert.

„Wir haben den Kunden von Anfang an die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen die Freischaltung des Homespots zu entscheiden“, sagte Vorbeck. Von der automatischen Einrichtung der Router als WLAN-Hotspots verspricht sich der Anbieter, in kurzer Zeit ein Netz aus möglichst vielen WifiSpots aufbauen zu können. „Um eine Community erfolgreich aufzubauen, muss sie von Beginn an die Vorteile für sich sehen und spüren“, so Vorbeck. „Mit einem Opt-in-System wird das kaum funktionieren.“

Schon vergangene Woche hatte ein Sprecher des Kabelnetzbetreibers erklärt: „Wir sind der Auffassung, dass es aus rechtlicher Perspektive keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wi-Fi-Signals auf unseren Routern bedarf. Wir haben unseren Kunden aber die Möglichkeit eingeräumt, der Freischaltung einer zweiten SSID auf dem Router auch nach Ablauf einer vierwöchigen Widerspruchsfrist noch jederzeit zu widersprechen. Das geht jederzeit telefonisch bei unserem Kundenservice oder im Online-Kundencenter.“

Kunden von Unitymedia, die ihren Router nicht als öffentlichen Hotspot zur Verfügung stellen und den WLAN-Dienst nicht nutzen möchten, raten die Verbraucherschützer, die Infopost nicht als Werbung abzutun und zu entsorgen, sondern der Umstellung vorsorglich zu widersprechen. Dies sei über das Online-Kundencenter oder telefonisch unter 0800-0009991 möglich.

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Die Erweiterung seines kostenlosen WLAN-Hotspot-Netzes hatte Unitymedia Mitte April angekündigt. Bis Jahresende will es über die WLAN-Router seiner Kunden bis zu 1,5 Millionen Zugangspunkte bereitstellen. Die kostenlos nutzbaren „WifiSpots“ sind ab Sommer zudem fester Bestandteil der Internettarife des Anbieters.

Neu- und Bestandskunden von Unitymedia können die öffentlichen Access Points dann mit Transferraten von bis zu 150 MBit/s ohne Begrenzung des Datenvolumens mit bis zu fünf Geräten gleichzeitig nutzen. Die Datenrate der Homespots ist und bleibt auf 10 MBit/s beschränkt. Bisher gilt ein Highspeed-Volumen von 100 MByte pro Tag, nach dessen Verbrauch die Geschwindigkeit auf 64 KBit/s gedrosselt wird. Diese Einschränkungen gelten ab Sommer nur noch für Anwender, die nicht Kunde bei Unitymedia sind.

Das private WLAN-Netz bleibt vom öffentlich zugänglichen vollständig getrennt. Zum einen strahlt der Router zwei separate WLAN-Signale aus, zum anderen erhalten Nutzer, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, keinen Zugriff auf das private Netz eines anderen Anwenders. Die mit dem Internettarif gebuchte Datenrate soll davon nicht beeinträchtigt werden, weil der Anbieter für den WifiSpot zusätzliche Bandbreite bereitstellt. Das Haftungsrisiko im Fall einer gesetzwidrigen Nutzung des WifiSpot liegt bei Unitymedia, etwa wenn illegales Filesharing betrieben wird.

ZDNet.de Redaktion

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