Categories: RechtRegulierung

Russisches Berufungsgericht bestätigt Kartellurteil gegen Google

Ein Berufungsgericht in Russland hat die Entscheidung der Kartellbehörde Federal Antimonopoly Service (FAS) bestätigt, wonach die Bündelung von Googles Apps mit dem Mobilbetriebssystem Android gegen die Kartellgesetze des Landes verstößt. Googles Beschwerde wies das Gericht am Montag ab.

„Im Lauf des Verfahrens hat die Kommission der FAS festgestellt, dass Google Herstellern von mobilen Geräten die Google-Play-Store-App für die Vorinstallation auf Android-OS-Geräten für die Russische Föderation zur Verfügung stellt“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Zu den Bedingungen für die Bereitstellung des App Store gehört die obligatorische Installation der Google-Apps und auch der Suchmaschine und die obligatorische Platzierung auf dem Hauptbildschirm eines mobilen Geräts.“

Im Oktober 2015 hatte die FAS Google aufgefordert, seine mit Android gebündelten Apps aus seinem Mobilbetriebssystem zu entfernen. „Um den Wettbewerb wiederherzustellen, muss Google seine Vereinbarungen mit den Herstellern mobiler Geräte anpassen und die wettbewerbsfeindlichen Bedingungen entfernen“, teilte die Behörde damals mit.

Auslöser war eine Beschwerde des russischen Suchanbieters Yandex. Er wirft dem Internetkonzern vor, die in Android voreingestellten Google-Dienste schränkten die Möglichkeit der Nutzer ein, Angebote von Konkurrenten zu wählen. „Nach sorgfältiger Bewertung aller Fakten im Fall gegen Googles wettbewerbsfeindliche Geschäftspraktiken hat das Gericht die Entscheidung der FAS bestätigt“, sagte nun ein Yandex-Sprecher, wie VentureBeat berichtet.

ANZEIGE

Upgrade statt Neukauf: SSD steigert die Produktivität

Im Vergleich zu Festplatten glänzen SSDs mit einer höheren Leistung, geringerem Energieverbrauch und weniger Hitzeentwicklung. Die längere Lebensdauer unterstreicht Samsung zudem mit einer 10-jährigen Garantie für seine 850PRO-Serie.

Ein Google-Sprecher wollte die Entscheidung auf Nachfrage des Wall Street Journal nicht kommentieren, da Google die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht erhalten habe. Google kann demnach Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Auch Kartellbehörden anderer Länder ermitteln gegen Google. Die EU-Kommission beschäftigt sich beispielsweise mit der Frage, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für Smartphones wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat. Mit derselben Frage beschäftigt sich zudem seit Ende September auch die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC).

[mit Material von Jake Smith, ZDNet.com]

Tipp: Sind Sie ein Android-Kenner? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Studie: 91 Prozent der Ransomware-Opfer zahlen Lösegeld

Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…

14 Stunden ago

DMA: EU stuft auch Apples iPadOS als Gatekeeper ein

Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…

15 Stunden ago

Chips bescheren Samsung deutlichen Gewinnzuwachs

Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…

23 Stunden ago

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

2 Tagen ago

BAUMLINK: Wir sind Partner und Aussteller bei der Frankfurt Tech Show 2024

Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…

2 Tagen ago

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

2 Tagen ago