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EU legt neuen Rahmen für Privacy Shield vor

Die EU-Kommission hat einen Entwurf des mit den USA geplanten Datenaustauschabkommens Privacy Shield vorgelegt. Das Paket basiert auf einer Einigung von Anfang Februar und umfasst den sogenannten Angemessenheitsbeschluss der Kommission, die schriftlichen Zusicherungen der USA, die im US-Bundesregister veröffentlicht werden, sowie eine Mitteilung der Kommission zu den neuen Garantien für transatlantische Datenübermittlungen.

Der Angemessenheitsbeschluss bescheinigt, dass die Garantien für die Übermittlung den Datenschutzstandards in der EU entsprechen – also den Vorgaben des EU-Gerichtshofs vom Oktober 2015, der damals das Vorgängerabkommen Safe Harbor einkassierte. Die Kommission hält die Zusicherungen der US-Regierung für überzeugend, dass auf strenge Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geachtet wird und US-Geheimdienste keine Daten unterschiedslos oder massenhaft überwachen.

Bevor der jetzige Entwurf als unterschriftsreif deklariert wird, wird die EU-Kommission einen Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten und EU-Datenschutzbehörden (Artikel-29-Datenschutzgruppe) konsultieren. Auch in den USA laufen die nötigen Vorkehrungen, darunter die Einrichtung einer neuen Ombudsstelle.

EU-Justizkommissarin Vera Jourová kommentierte, der EU-US-Datenschutzschild sei eine „solide Regelung, die auf robuster Durchsetzung und Kontrolle basiert, einem besseren Rechtsschutz für den Bürger und erstmals einer schriftlichen Zusicherung unserer amerikanischen Partner zu den Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff der Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit.“ Sie verwies insbesondere auf den Judicial Redress Act – ein Gesetz, das EU-Bürgern das Recht garantiert, Schutz ihrer Daten vor US-Gerichten einzuklagen.

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Die heute noch einmal zusammengefassten Hauptverbesserungen des Abkommens aus Sicht der Kommission sind erstens strenge Auflagen für Unternehmen und konsequente Durchsetzung, zweitens klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim behördlichen Datenzugriff, drittens wirksamer Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger durch verschiedene Rechtsbehelfe und viertens eine gemeinsame jährliche Überprüfung.

Der österreichische Jurist Max Schrems hingegen nennt die letzten Änderungen an dem Abkommen „Behübschungen“, wie in einer ersten Reaktion (PDF) steht. Beispielsweise enthalte die Zusicherung der USA sechs Ausnahmen, gestehe also selbst direkt sechs Datenschutzverletzungen ein. Schrems hatte letztlich den Anstoß zu der Neuregelung gegeben, da er eine Klage gegen Facebook einreichte, die ein irisches Gericht an den EuGH weiterleitete, der dann „Safe Harbor“ für nichtig erklärte, weil es Eingriffe amerikanischer Behörden in die Grundrechte von EU-Bürgern zulasse.

Der Schutz vor Massenüberwachung durch Privacy Shield lässt sechs Löcher (Screenshot und Hervorhebung: Max Schrems).

Die Option einer erneuten Klage gegen Privacy Shield hält sich Schrems offen, er ist aber überzeugt, dass es solche Klagen geben wird: „Die Minimalverbesserungen sind Meilen weit weg von dem ‚gleichwertigen‘ Datenschutz, den der EuGH verlangt hat.“ Seinen Eindruck fasst er zusammen: „Auf den ersten Blick scheint diese Kommissionsentscheidung direkt zurück zum EuGH zu gehen.“

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

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Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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