Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg wollen verstärkt gegen verfassungsfeindliche Hetze im Internet vorgehen. Gemeinsam werden sie eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, die zum Ziel hat, verfassungsfeindliche Propaganda auch dann bestrafen zu können, wenn sie vom Ausland aus betrieben wird. Das hat das Landeskabinett von Schleswig-Holstein in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Ein entsprechender Beschluss des Hamburger Senats erging bereits am 8. Dezember.
Dazu erklärte Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk: „Das geltende Recht ermöglicht es Täterinnen und Tätern, aus Deutschland gezielt ins Ausland zu reisen, um von dort aus ihre menschenverachtenden Gedanken im Inland zu verbreiten. Das ist in Zeiten des Internets, welches keine geografischen Grenzen kennt, nicht hinnehmbar. Rechtsextremistische Kennzeichen und Bilder findet man im Netz zuhauf. Von wo aus solche Inhalte hochgeladen werden, kann man ihnen weder ansehen noch darf es eine Rolle spielen. Wer unter dem Schutz der Rechtsordnung in Deutschland lebt, muss konsequent verfolgt werden, wenn er unsere Grundwerte mit Füßen tritt – egal, von wo aus dies geschieht.“
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Der Bundesgerichtshof hatte 2014 einen Angeklagten freigesprochen, der von einem Computer in Tschechien aus eine Internetplattform mit dem Namen „Arische Musikfraktion“ gegründet und dort Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Grund für den Freispruch war die Begrenzung des geltenden Rechts auf Inlandstaten.
Diese Gesetzeslücke wollen Schleswig-Holstein und Hamburg mit ihrer gemeinsamen Gesetzesinitiative schließen. „Extremistische Hetze im Internet stellt unsere Zivilgesellschaft vor neue Herausforderungen. Wenn rechte Rattenfänger im Internet ihr rassistisches Weltbild verbreiten, müssen wir dem konsequent entgegentreten und diese Täter auch dann bestrafen, wenn sie gezielt vom Ausland aus operieren“, betonte Ministerin Spoorendonk.
Ähnlich äußerte sich Hamburgs Justizsenator Till Steffen: „Wenn wir hier nicht tätig werden, machen sich Rechtsextremisten diese Rechtsprechung gezielt zu Nutze und es entwickelt sich ein Nazipropaganda-Tourismus. Wir möchten daher die strafrechtliche Verfolgung von solchen Fällen verbessern und künftig das deutsche Strafrecht auf entsprechende Auslandstaten anwenden.“
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