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Facebook: Datenschützer fordert Zulassung von Pseudonymen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit hat Facebook aufgefordert, die Klarnamenpflicht aufzugeben. Seiner Ansicht nach darf das Social Network auch dann den von einem Nutzer gewählten Namen nicht einseitig ändern, wenn es sich um ein Pseudonym handelt. Auch die Anforderung eines Identitätsnachweises ist demnach unzulässig.

Auslöser war eine Beschwerde einer Nutzerin. Facebook habe ihr unter einem Pseudonym registriertes Konto gesperrt, eine Kopie ihres Ausweises angefordert und schließlich ohne Zustimmung der Nutzerin das Pseudonym durch ihren echten Namen ersetzt. Gegenüber der Datenschutzbehörde gab die Frau an, sie habe ihren Namen nicht angegeben, um zu verhindern, dass sie über Facebook in geschäftlichen Angelegenheiten kontaktiert werde.

Der Hamburger Behörde zufolge verletzt die Klarnamenpflicht das Recht auf Privatsphäre. Facebook kritisierte die Entscheidung laut Reuters. Deutsche Gerichte hätten seine Nutzungsbedingungen mehrfach geprüft und keine Verstöße gegen EU-Recht festgestellt. „Die Nutzung echter Namen schützt Nutzer und ihre Privatsphäre, weil sichergestellt ist, dass Leute wissen, mit wem sie etwas teilen und sich verbinden“, zitiert Reuters einen Facebook-Sprecher.

Zudem zweifelt Facebook die Zuständigkeit einer deutschen Behörde an. Da sich seine Europaniederlassung in Irland befindet, soll für Facebook in Europa nur irisches Recht und kein nationales Recht gelten. Nach EU-Recht dürfen die einzelnen Mitgliedstaaten jedoch Datenschutzgesetze verabschieden, die strenger sind als die Vorgaben aus Brüssel. Erst im Rahmen einer geplanten EU-Reform soll das Datenschutzrecht europaweit harmonisiert werden.

2011 habe die irische Datenschutzbehörde entschieden, dass die Klarnamenpflicht irische Gesetze nicht verletzt, heißt es weiter in dem Bericht. Die Gründe für die Vorgabe wie der Kinder- und Jugendschutz und der Schutz vor Belästigungen stufte die Behörde als gerechtfertigt ein.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftrage Johannes Casper wies jedoch Facebooks Argument, er sei nicht zuständig, zurück. „In dieser Angelegenheit kann Facebook nicht wieder argumentieren, dass nur irisches Datenschutzrecht anwendbar sei“, sagte er gegenüber Reuters. „Jeder der auf unserem Spielfeld steht, muss auch unser Spiel spielen.“

Im Oktober 2014 hatte Facebook die Klarnamenpflicht bereits relativiert. „Unser Grundsatz war nie, dass wir von jedem auf Facebook verlangen, seinen offiziellen Namen anzugeben“, sagte Chief Product Officer Chris Cox. „Der Geist hinter unserem Grundsatz ist, dass jeder auf Facebook den echten Namen nutzt, den er auch im wirklichen Leben verwendet.“ Er reagierte damit auf Proteste von Nutzern, nachdem Facebook hunderte Konten von Dragqueens gelöscht hatte, weil diese nur ihren Künstlernamen angegeben hatten.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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