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NGOs: EU-Kommission soll neues Gesetz zur WLAN-Störerhaftung verhindern

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), Digitale Gesellschaft e.V. und der Förderverein Freie Netze e.V. haben die EU-Kommission in einer gemeinsamen Erklärung (PDF) aufgefordert, die vom Bundestag verabschiedete Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur Störerhaftung für WLAN-Betreiber und Host-Provider zurückzuweisen. Sie halten sie für nicht vereinbar mit dem Recht der Europäischen Union, weshalb die Kommission einschreiten müsse.

„Das Vorhaben der Bundesregierung zur Haftung von WLAN-Betreibern und Host-Providern verstößt gegen das Unionsrecht und gefährdet Deutschlands digitale Zukunft. Gemeinsam mit anderen NGOs rufen wir deshalb die EU-Kommission dazu auf, diese Fehlentwicklungen zu verhindern. Nur so werden wir eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen erreichen und die Zukunftsfähigkeit der digitalen Wirtschaft sichern“, wird Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, in einer Pressemitteilung zitiert.

Nach Auffassung er drei unterzeichnenden Institutionen verstoßen die vom Bundestag verabschiedeten Neuregelungen sowohl gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie als auch gegen europäische Grundrechte. Außerdem würden sie neue Rechtsunsicherheit für Funknetzbetreiber schaffen, die ihre Zugänge für Dritte öffnen wollen.

„Dadurch wird eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen verhindert, was negative Auswirkungen auf Meinungs- und Informationsfreiheit, politische Teilhabe und die hiesige Online-Wirtschaft hat. Auch die Verschärfung der Haftung von Host-Providern macht den rechtssicheren Betrieb von Cloud-Diensten und Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten in Deutschland faktisch unmöglich“, lautet die Kritik.

Die EU-Kommission prüft im Rahmen einer TRIS-Notifizierung (PDF), ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern und Host-Providern mit dem Europarecht vereinbar ist. Dies ist das übliche Vorgehen bei der Änderung einer technischen Vorschrift. Die Kommission hat dann drei Monate Zeit, um das Vorhaben zu prüfen. Es darf in dieser Zeit nicht verabschiedet werden. Hält die Kommission den ihr vorgelegten Entwurf mit dem EU-Recht für unvereinbar oder sieht sie weiteren Klärungsbedarf, kann sie Änderungen verlangen. Eine Entscheidung in der Sache wird Anfang September erwartet.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

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