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Erster Jailbreak für iOS 8.4 verfügbar

Kurz nach der Veröffentlichung von iOS 8.4 steht bereits ein Jailbreak für die jüngste Ausgabe des Apple-Mobilbetriebssystems zur Verfügung. Veröffentlicht hat ihn das chinesische TaiG-Team, das Ende Juni schon sein gleichnamiges Jailbreak-Tool für iOS 8.3 angepasst hatte. Mit Version 2.2.0 sollen sich nun Geräte entsperren lassen, auf denen iOS 8.1.3 bis 8.4 läuft.

Offenbar verwendet der Jailbreak für iOS 8.4 dieselben Sicherheitslücken, die TaiG bereits für iOS 8.3 ausgenutzt hat, um die Schutzmechnismen des Betriebssystems auszuhebeln und so die Installation des alternativen App-Stores Cydia zu ermöglichen. Nutzer erhalten dadurch Zugriff auf Programme, die Apple in seinem App Store nicht anbietet.

TaiG 2.2.0 erlaubt unter Windows den Jailbreak von Apple-Geräten mit iOS 8.1.3 bis 8.4 (Screenshot: ZDNet.de).

Interessierten Anwendern empfiehlt TaiG, das Gerät vor dem Jailbreak zunächst zu sichern und die Codesperre sowie den Dienst „Finde mein iPhone/iPad“ zu deaktivieren. Damit das Tool funktioniert, muss wie üblich iTunes auf dem Rechner installiert sein. Wenn der Jailbreak im ersten Anlauf nicht gelingt, soll das Deaktivieren der WLAN-Verbindung beim zweiten Versuch helfen. Möglicherweise muss das Gerät zuvor auch zurückgesetzt werden. TaiG 2.2.0 liegt bisher ausschließlich für Windows vor. Der Jailbreak ist auch nach einem Neustart des iOS-Geräts aktiv (untethered).

Neben Must-Have-Tools wie SBSettings sind im Cydia-Store vor allem Anwendungen für den Schutz der Privatsphäre beliebt. Mit Protect my Privacy (PMP) und Privacy lässt sich die Datensammelleidenschaft, die fast jede offizielle App aus dem App Store an den Tag legt, stark einschränken. Die beiden Tools bieten deutlich mehr Datenschutzoptionen als die von Apple in iOS 8 integrierten Privatsphärefunktionen. Bei vielen ist ebenfalls die App „iFile“ beliebt, die einen unbeschränkten Zugriff auf angeschlossene USB-Sticks ermöglicht. Auch Adblocker stehen für gejailbreakte Geräte zur Verfügung. Ferner können Jailbreak-Anwender den Sprachassistenten Siri durch Google Now ersetzen.

Ein Jailbreak erhöht naturgemäß auch die Infektionsgefahr durch schadhafte Software. Zwar ist im traditionellen Cydia-Store noch kein schädliches Programm entdeckt worden, dafür geht vor allem von chinesische App Stores eine große Gefahr aus. Allerdings haben Cyberkriminelle inzwischen auch einen Weg gefunden, nicht per Jailbreak entsperrte Geräte mit Malware zu infizieren.

Mit iOS 9 dürften sich Jailbreaks schwieriger gestalten. Denn mit dem kommenden Major Release seines Mobilbetriebssystems führt Apple Gerüchten zufolge auf Kernel-Ebene ein neues Sicherheitssystem namens Rootless ein. Es soll Malware blockieren, die Sicherheit von Erweiterungen optimieren und vertrauliche Daten besser schützen. Selbst Nutzer mit Administrationsrechten können dann angeblich nicht mehr auf bestimmte Dateien auf Apples Geräten zugreifen.

Apple selbst warnt vor Jailbreaks. Sie könnten verschiedenste Probleme auf den gehackten iOS-Geräten verursachen, darunter Instabilität, Sicherheitsprobleme, Gesprächsabbrüche, unzuverlässige Datenverbindungen und verschlechterte Akkulaufzeiten. Der iPhone-Hersteller vertritt außerdem die Ansicht, dass ein Jailbreak seine Lizenzbedingungen verletzt und gegen den US Digital Millennium Copyright Act verstößt. Er behält sich vor, „Kundendienstleistungen für Geräte zu verweigern, auf denen ungenehmigte Software installiert ist“.

Das US Copyright Office hat indes 2010 entschieden, dass ein Entsperren des iPhone für die Installation beliebiger Software legal ist. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines alle drei Jahre üblichen Revisionsprozesses des Digital Millennium Copyright Act auf Antrag der Electronic Frontier Foundation (EFF). Zudem ist es Nutzern erlaubt, einen sogenannten Unlock zur Aufhebung der Providersperre (SIM-Lock) durchzuführen. Eine ähnliche Auffassung vertritt auch der Europäische Gerichtshof. Im Januar erklärt er das Umgehen von Schutzmechanismen für die Installation von Programmen für legal. Verboten bleibt das Aushebeln des Kopierschutzes von urheberrechtlich geschützten Inhalten.

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ZDNet.de Redaktion

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