Apple ist mit einer Berufungsklage vor dem US-Court of Appeals gescheitert. Das Appellationsgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wonach Apple mit fünf Verlagen Preise für E-Books abgesprochen haben soll. Nach Ansicht der Berufungsrichter hat Apple gegen Kartellgesetze verstoßen. Wie Reuters berichtet, bestätigten sie auch die vor zwei Jahren verhängte Verfügung, die Apple weitere Absprachen untersagt.
„Obwohl wir die Angelegenheit hinter uns lassen wollen, geht es um Prinzipien und Werte“, zitiert Reuters aus einer Stellungnahme von Apple. „Wir wissen, dass wir 2010 keinen Fehler gemacht haben, und prüfen jetzt unsere nächsten Schritte.“
Bezirksrichterin Debra Ann Livingston hat in ihrer Begründung Apples Vorgehen als unzumutbare Einschränkung des Handels bezeichnet. „Das Bezirksgericht hat sich nicht geirrt, als es zu dem Schluss gekommen ist, dass Apple mehr als nur ein unbeteiligter Zuschauer war.“
Die Entscheidung des Court of Appeals war allerdings nicht einstimmig. Livingstons Kollege Dennis Jacobs wollte das Urteil der Vorinstanz aufheben. Apple habe sich gegen den Monopolisten Amazon durchsetzen müssen, der 90 Prozent des Markts kontrolliert. Die Preisabsprachen hätten den Wettbewerb dabei nur minimal eingeschränkt. Livingston warf Jacobs jedoch vor, seine Urteilsbegründung basiere auf einem „Konzept der Selbstjustiz, die dem Kartellrecht fremd ist.“
Im Juli 2013 hatte die Bezirksrichterin Denise Cote entschieden, dass Apple bei den Preisabsprachen mit den Verlagen, Hachette, HarperCollings, Penguin, Simon & Schuster und Macmillan eine zentrale Rolle spielte. Dem Urteil zufolge stiegen deswegen die Preise für einige elektronische Bücher von 9,99 Dollar auf 12,99 bis 14,99 Dollar.
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