Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Nutzer ohne Einschränkung Software verwenden dürfen, die Anzeigen auf Websites unterdrückt. Die Herausgeber von Zeit Online und Handelsblatt hatten dem Entwickler des Adblockers AdBlock Plus wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen und auf Unterlassung geklagt.
Wie das Anwaltsportal Juve berichtet, ging es in der Verhandlung vor allem um die Frage, inwieweit ein Nutzer seinen Werbeblocker nach eigenen Wünschen konfigurieren kann. Das Gericht habe bestätigt, dass diese Einstellungen leicht vorzunehmen seien. Der Nutzer entscheide also selbst, welche Anzeigen er durchlasse und welche nicht. Das Gericht habe auch den Vorwurf zurückgewiesen, der AdBlocker gehe gezielt gegen Websites vor, was die Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht sei.
„Da jetzt die rechtlichen Fragen geklärt wurden, möchten wir anderen Verlegern und Werbetreibenden die Hand reichen und sie ermutigen, mit AdBlock Plus zusammenzuarbeiten und nicht gegen uns“, so Williams weiter. Laut BBC wollen die Kläger jedoch nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung die Erfolgsaussichten für eine Beschwerde prüfen.
„Wir sind immer noch davon überzeugt, dass AdBlock Plus illegal und wettbewerbswidrig ist“, heißt es in einer Stellungnahme der Herausgeber von Zeit Online und Handelsblatt. Der Adblocker verletzte zudem die Pressefreiheit.
Der Entwickler von AdBlock Plus, das in Köln ansässige Unternehmen Eyeo, muss sich dem Bericht zufolge gegen drei weitere Klagen wehren. Sie wurden von den Mediengruppen ProSiebenSat1, RTL Interactive und Axel Springer eingereicht.
Eyeo bietet den Werbeblocker AdBlock Plus kostenlos an. Geld verdient das Unternehmen laut BBC mit einer „White List“ mit Anzeigen, die es seine Filter passieren lässt. Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen und dürfen beispielsweise weder Animationen noch Audio enthalten. Laut AdBlock Plus kann sich zwar „niemand in die White List einkaufen“, die Bedingungen der kostenpflichtigen „Support Services“ macht das Unternehmen allerdings nicht öffentlich.
Der Streit zwischen den Verlagen und den Entwicklern von Werbeblockern dauert schon länger an. 2013 hatten unter anderem Spiegel Online, Süddeutsche.de, FAZ.net, Zeit.de, Golem.de und RP Online ihre Leser gebeten, auf Plug-ins zum Ausblenden von Werbung auf ihren Seiten zu verzichten. Nur so sei die Sicherung eines kostenfreien Qualitätsangebots möglich.
Die Verlage kritisierten, dass Nutzer ihnen mit solchen Programmen die wichtigste Einnahmequelle verweigern. AdBlock Plus argumentierte, die 2011 eingeführte Acceptable-Ads-Initiative sei ein Versuch, einen Kompromiss zwischen Internetnutzern und Verlegern zu finden.
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…
Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…
Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…
Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…