Categories: E-CommerceMarketing

EU-Kommission lässt erneut Onlinehändler durchsuchen

Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass sie am 10. März erneut „unangekündigte Untersuchungen in mehreren Mitgliedstaaten“ durchgeführt hat, und zwar „in den Räumlichkeiten einer Anzahl von Firmen, die Heimelektronik und elektrische Produkte für Heimanwender online vertreiben.“ Sie vermutet Verstöße gegen „EU-Kartellregeln, die wettbewerbswidrige Absprachen oder gemeinschaftliche Praktiken untersagen.“

Die betroffenen Firmen wurden nicht genannt. Der EU-Sprecher bestätigte ZDNet.com aber, die Durchsuchungen stünden im Kontext einer vergleichbaren Durchsuchung im Dezember 2013. Damals waren zumindest Samsung, Philips und der europaweit größte Elektronikhändler Media-Saturn betroffen, die dies alle drei bestätigten.

Die EU vermutete damals, dass die Firmen die Verfügbarkeit bestimmter Waren im Onlinehandel eingeschränkt hatten, um die Preise erhöhen zu können. Solche Absprachen sind nach EU-Kartellgesetzen verboten.

Zu den jetzigen Durchsuchungen gab Philips den Kommentar ab, es sei nicht betroffen gewesen. Von Samsung liegt bisher keine Stellungnahme vor. Media-Saturn erklärte, sein Onlineshop Redcoon (eine Tochtergesellschaft) habe Besuch von Kontrolleuren bekommen. „Redcoon kooperiert in vollem Umfang mit den Behörden“, heißt es.

Ein Verfahren hat die Kommission bisher nicht eröffnet, da offenbar keine ausreichenden Indizien vorliegen. Im Fall einer Verurteilung könnte sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens festlegen. Bei Samsung wären dies etwa 18,3 Milliarden Euro.

Im Rahmen einer anderen EU-Kartelluntersuchung wurde Samsung vor einem Jahr gemaßregelt. Man hatte ihm vorgeworfen, Patentklagen zu nutzen, um sich einen Vorteil gegenüber seinem größten Smartphone-Konkurrenten Apple zu verschaffen. Das Unternehmen aus Korea führte ab 2011 Gerichtsverfahren wegen angeblich unberechtigter Nutzung seiner Patente durch Apple in mehreren europäischen Staaten. Samsung konnte in diesem Fall eine Strafe abwenden, indem es bindend zusagte, aufgrund standardessenzieller Patente keine Unterlassungserklärungen mehr zu beantragen.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Technologie-Geschichte aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

Recent Posts

Gefahren im Foxit PDF-Reader

Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.

1 Tag ago

Bitdefender entdeckt Sicherheitslücken in Überwachungskameras

Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.

2 Tagen ago

Top-Malware in Deutschland: CloudEye zurück an der Spitze

Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…

2 Tagen ago

Podcast: „Die Zero Trust-Architektur ist gekommen, um zu bleiben“

Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…

2 Tagen ago

Google schließt weitere Zero-Day-Lücke in Chrome

Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…

2 Tagen ago

Hacker greifen Zero-Day-Lücke in Windows mit Banking-Trojaner QakBot an

Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…

2 Tagen ago