EU-Kommission lässt erneut Onlinehändler durchsuchen

Media-Saturn bestätigt, dass seine Tochter Redcoon betroffen war. Die Kommission nennt selbst keine Namen, sondern bestätigt nur "unangekündigte Untersuchungen in mehreren Mitgliedstaaten" wegen möglicher Preisabsprachen. Ende 2013 waren auch Philips und Samsung durchsucht worden.

Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass sie am 10. März erneut „unangekündigte Untersuchungen in mehreren Mitgliedstaaten“ durchgeführt hat, und zwar „in den Räumlichkeiten einer Anzahl von Firmen, die Heimelektronik und elektrische Produkte für Heimanwender online vertreiben.“ Sie vermutet Verstöße gegen „EU-Kartellregeln, die wettbewerbswidrige Absprachen oder gemeinschaftliche Praktiken untersagen.“

EU-Flagge (Bild: EU)Die betroffenen Firmen wurden nicht genannt. Der EU-Sprecher bestätigte ZDNet.com aber, die Durchsuchungen stünden im Kontext einer vergleichbaren Durchsuchung im Dezember 2013. Damals waren zumindest Samsung, Philips und der europaweit größte Elektronikhändler Media-Saturn betroffen, die dies alle drei bestätigten.

Die EU vermutete damals, dass die Firmen die Verfügbarkeit bestimmter Waren im Onlinehandel eingeschränkt hatten, um die Preise erhöhen zu können. Solche Absprachen sind nach EU-Kartellgesetzen verboten.

Zu den jetzigen Durchsuchungen gab Philips den Kommentar ab, es sei nicht betroffen gewesen. Von Samsung liegt bisher keine Stellungnahme vor. Media-Saturn erklärte, sein Onlineshop Redcoon (eine Tochtergesellschaft) habe Besuch von Kontrolleuren bekommen. „Redcoon kooperiert in vollem Umfang mit den Behörden“, heißt es.

Ein Verfahren hat die Kommission bisher nicht eröffnet, da offenbar keine ausreichenden Indizien vorliegen. Im Fall einer Verurteilung könnte sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens festlegen. Bei Samsung wären dies etwa 18,3 Milliarden Euro.

Im Rahmen einer anderen EU-Kartelluntersuchung wurde Samsung vor einem Jahr gemaßregelt. Man hatte ihm vorgeworfen, Patentklagen zu nutzen, um sich einen Vorteil gegenüber seinem größten Smartphone-Konkurrenten Apple zu verschaffen. Das Unternehmen aus Korea führte ab 2011 Gerichtsverfahren wegen angeblich unberechtigter Nutzung seiner Patente durch Apple in mehreren europäischen Staaten. Samsung konnte in diesem Fall eine Strafe abwenden, indem es bindend zusagte, aufgrund standardessenzieller Patente keine Unterlassungserklärungen mehr zu beantragen.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

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Themenseiten: E-Commerce, EU-Kommission, Kartell, Media-Saturn, Philips, Samsung

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