Categories: Recht

Neue Patentrichtlinie der IEEE hält Kartellprüfung stand

Das US-Justizministerium hat angekündigt, nicht kartellrechtlich gegen eine neue Richtlinie der IEEE für standardrelevante Patente vorzugehen. Die IEEE-Regeln erschweren es Inhabern von standardrelevanten Patenten, andere für deren Nutzung zu verklagen.

Das Justizministerium schreibt, der neue Vorschlag fördere seiner Meinung nach den Wettbewerb, statt ihn zu unterdrücken. Deshalb seien kartellrechtliche Bedenken unwahrscheinlich. Eine finale Zustimmung sei im Lauf des Monats zu erwarten, wenn das Standardisierungsgremium der IEEE über einige vorgeschlagene Modifikationen abgestimmt habe.

Für Patente, die in Standards des Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) verwendet werden, also etwa allen WLAN-Standards, gibt es schon lange Einschränkung. Patentinhaber können solche Techniken entweder kostenlos für die Verwendung innerhalb des Standards freigeben, sie zu zu vernünftigen Bedingungen und Gebühren zur Lizenzierung anbieten, auf Klagen gegen Firmen, die den Standard einhalten, von vornherein verzichten oder aber erklären, dass keine dieser drei Optionen für sie in Frage kommt.

Die meisten Firmen haben bisher die vierte Option des IEEE-Formulars (PDF) gewählt. Auch in diesem Fall müssen Patente aber von jedem zu vernünftigen Bedingungen (RAND) in Lizenz genommen werden können, wobei die entscheidende Frage lautet: Wie viel ist noch vernünftig?

Die neue Richtlinie sieht nun vor, Mehrkosten bei der Lizenznahme aufgrund der Aufnahme einer Technik in einen Standard von vornherein auszuschließen. Diese werden grundsätzlich herausgerechnet. Laut der Beurteilung des Justizministeriums ist es Patentinhabern also nicht mehr möglich, höhere Preise oder günstigere Bedingungen herauszuholen, wenn sie ihre Patente für einen Industriestandard freigeben.

Auf weitere Vorteile der neuen IEEE-Bedingungen weist der auf Patentrecht spezialisierte Anwalt Andrew Updegrove von der Kanzlei Gesmer Updegrove in einer E-Mail an ZDNet.com hin. Ihm zufolge können Inhaber von (F)RAND-Bedingungen unterworfenen Schutzrechten keine Verkaufsverbote für Konkurrenten mehr beantragen, wenn sie nicht alle anderen Mittel ausgeschöpft haben. Dies gelte allerdings nur für IEEE-SA-Mitglieder, also nicht für Patenttrolle. Werde ein Patent aber später übertragen, blieben diese Bedingungen bestehen. Langfristig werden also auch die Klagemöglichkeiten von nicht praktizierenden Patentinhabern – Patenttrollen – durch die Bestimmungen limitiert.

In einem Blogbeitrag führt Updegrove weiter aus, dass die IEEE-SA damit ein Vorbild für andere Standardisierungsgremien setze. Wenn es von anderen nachgeahmt werde, sinke auf Dauer grundsätzlich die Attraktivität standardrelevanter Patente für reine Patentverwerter. „Das Maximum, das sie heraushandeln können, wird niedriger sein, und die Nuklearschlag-Option eines Verkaufsverbots wird vom Tisch sein.“ Die „Mobilplattform-Patentkriege der letzten Jahre unter Beteiligung von Apple, Microsoft, Samsung, Motorola“ und anderen wären dann nicht mehr möglich.

[mit Material von Steven J. Vaughan-Nichols, ZDNet.com]

Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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