Aus Kabel BW wird im Frühjahr 2015 Unitymedia

Der britische Medienkonzern und Breitbandanbieter Liberty Global, Besitzer des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Kabel BW, vereinheitlicht im Frühjahr 2015 seinen Markenauftritt in Deutschland. Dann will er im gesamten Verbreitungsgebiet, das Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen umfasst, nur noch unter dem Namen Unitymedia auftreten.

Der Markenname Kabel BW werde nicht weiter geführt, teilte das Unternehmen mit. Für Standorte und Mitarbeiter in Baden-Württemberg ändere sich bis auf den Namenswechsel nichts. Von der Vereinheitlichung erhofft sie der Internet- und Medienkonzern, eine stärkere Position im Wettbewerb mit überregionalen und international agierenden Anbietern und einen besseren Wiedererkennungswert der Marke Unitymedia.

„Mit einem einheitlichen Marktauftritt zeigen wir deutlich nach außen: Unser Transformationsprozess ist erfolgreich verlaufen und hat uns als
starke Einheit zusammenwachsen lassen. Der nächste logische Schritt ist es also, dies auch mit einem gemeinsamen Markenauftritt nach außen zu präsentieren“, sagte Lutz Schüler, CEO von Unitymedia Kabel BW.

Unitymedia Kabel BW war aus der Ende 2011 genehmigten Fusion der beiden Kabelnetzbetreiber hervorgegangen. Seit dem 1. Juli 2012 firmiert die deutsche Liberty-Global-Tochter unter diesem Doppelnamen. Ihre Produkte vermarktete sie jedoch weiterhin unter den Namen Unitymedia in Nordrhein-Westfalen und Hessen beziehungsweise Kabel BW in Baden-Württemberg.

Im März 2011 hatte sich Liberty Global in einem Bieterwettstreit um Kabel Baden-Württemberg mit einer Offerte von 3,16 Milliarden Euro gegen den Konkurrenten CVC durchgesetzt. Unitymedia gehört schon seit 2009 zum Konzern, dem der US-Medientycoon John Malone als Chairman vorsitzt.

Gegen den Zusammenschluss hatten der regionale Anbieter NetCologne sowie die Deutsche Telekom Beschwerden eingelegt, denen das Oberlandesgericht Düsseldorf im August 2013 stattgab. Es sah die von Unitymedia gegenüber dem Bundeskartellamt gemachten Zugeständnisse als nicht ausreichend an. Seitdem tragen die Parteien ihren Streit weiter vor Gericht aus. Sollte die Entscheidung des OLG Düsseldorf in letzter Instanz aufrecht erhalten bleiben, müsste das Bundeskartellamt die Fusion erneut prüfen. Dann droht Unitymedia Kabel BW, den schon vollzogenen Zusammenschluss wieder rückgängig machen zu müssen.

ZDNet.de Redaktion

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