Polizei schreibt mutmaßliche kinox.to-Betreiber zur Fahndung aus

Die sächsische Polizei hat zwei mutßmaßliche Betreiber der Streaming-Plattform kinox.to zur Fahndung ausgeschrieben. Sie verdächtigt die Brüder Kastriot und Kreshnik Selimi, als Gründer und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung Straftaten wie räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung begangen zu haben.

Die mutmaßlichen kinox.to-Betreiber Kastriot (links) und Kreshnik Selimi werden per Haftbefehl gesucht (Bild: Polizei Sachsen).

Diese Straftaten erfolgten laut Fahndungsaufruf der Polizei Sachsen spätestens seit dem 21. Juni 2011 in Zusammenhang mit dem Betreiben von kinox.to und spätestens seit 2009 mit ihren Filehostern freakshare.com und bitshare.com. Die 25 und 21 Jahre alten Brüder mit deutscher Staatsbürgerschaft stehen auch „im dringenden Tatverdacht, mit Unterstützung weiterer Beschuldigter gleichfalls das internationale Raubkopienportal movie4k.to, die weiteren deutschen Warez-Szenen- und Raubkopienportale mygully.com und boerse.sx sowie die auf die Raubkopienspeicherung spezialisierten Filehoster stream4k.to und shared.sx zu betreiben“.

Die beiden Tatverdächtigen aus Pansdorf werden mit internationalem Haftbefehl gesucht und als gewaltbereit eingestuft. Laut Polizei kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie im Besitz von Schusswaffen sind. Hinweise zu den Selimi-Brüdern nimmt das Landeskriminalamt Sachsen oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Vergangene Woche hatten Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Raum Düsseldorf und Neuss bereits zwei mutmaßliche Betreiber von kinox.to verhaftet. Durchsuchungen in drei anderen Bundesländern blieben hingegen erfolglos. Im Rahmen der Razzien wurden auch bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin Vermögenswerte sichergestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den vier jungen Männern gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen vor, was allerdings erst noch bewiesen werden muss. Das Portal betont, Filme nicht zu hosten, sondern lediglich Inhalte von Movie Hostern zu indexieren und darauf zu verweisen. Damit tue es nichts anderes als Google.

Auch wenn die Verdächtigen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung erfolgreich entkräften können, stehen noch der Verdacht auf Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro sowie der Vorwurf der räuberischen Erpressung, Nötigung und Brandstiftung im Raum. Damit sollen die Beschuldigten versucht haben, Konkurrenten zu entmutigen.

Aktuell sind die zwei noch nicht gefassten Betreiber von kinox.to offenbar guten Mutes, die gegen sie erhobenen Anschuldigungen entkräften zu können (Screenshot: ZDNet.de).

Laut dem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt Christian Solmecke haben Nutzer von kinox.to keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten: „Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU, die hier offenbar die Strafanzeige erstattet hat, auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat.“

Solmecke verweist in diesem Zusammenhang auf das Vorgehen der Behörden im Fall kino.to. Damals hat zwar die Generalstaatsanwaltschaft Dresden angekündigt, gegen zahlende, sogenannte Premium-Nutzer vorzugehen, diese Drohung dann aber letztlich – wohl auch aufgrund der rechtlichen Unklarheiten – nicht wahr gemacht. Ermittelt wurde jedoch gegen die Uploader und gegen die Vermarkter von kino.to.

Problematischer könnte laut Solmecke die Rechtslage für die Nutzer der ebenfalls von den Betreibern von kinox.to gegründeten Download-Portale respektive Foren mygully.com und boerse.sx sein. „Hier ging es nicht darum, dass Filme gestreamt wurden, sondern illegale Inhalte wie Musik, Filme, Bücher oder Software über so genannte One-Click-Hoster heruntergeladen worden sind. Sollte die Staatsanwaltschaft die Namen dieser Nutzer herausbekommen, ist mit Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber zu rechnen“, so Solmecke.

ZDNet.de Redaktion

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