Gericht genehmigt Apples Vergleichsvorschlag zu E-Book-Preisabsprachen

Apple muss sein Mitte Juni vorgelegtes Vergleichsangebot über 450 Millionen Dollar nun doch nicht nachbessern, mit dem es einen für 25. August angesetzten Schadenersatzprozess wegen E-Book-Preisabsprachen abwenden will. Die zuständige Richterin Denise Cote vom Bezirksgericht in New York genehmigte am Freitag Apples Vorschlag, nachdem sie ihn eine Woche zuvor noch beanstandet hatte.

„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es glaubhaft erscheint, dass der Vergleichsvorschlag innerhalb dessen liegt, was man als fair und vernünftig anerkennen könnte“, schreibt sie in ihrer Urteilsbegründung, aus der Reuters zitiert. „Die vorläufige Genehmigung ist erteilt.“

Das im vergangenen Monat vorgelegte Angebot sieht vor, dass Apple 400 Millionen Dollar an betroffene Kunden auszahlt und 50 Millionen Dollar für die Anwaltsgebühren der Sammelkläger bereitstellt. Die Summe kommt zu den 166 Millionen Dollar hinzu, die die 33 klagenden Bundesstaaten von den Verlagen wegen illegaler Preisabsprachen erhalten haben. Allerdings kann sich die Höhe noch ändern, falls Apple im Berufungsverfahren gegen das ursprüngliche Kartellurteil von 2013 erfolgreich ist, das zugunsten des US-Justizministerium ausgefallen war.

Sollte das Berufungsgericht das Urteil einkassieren und den Fall an das Bezirksgericht zurückverweisen, müsste Apple laut dem Vergleichsangebot nur 50 Millionen Dollar Schadenersatz plus 20 Millionen Anwaltsgebühren zahlen. Das Department of Justice sowie die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten könnten dann weiterhin versuchen, eine Unterlassungsverfügung gegen Apple durchzusetzen. Hebt das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz vollständig auf, müsste Apple keinerlei Schadenersatz leisten.

Vergangene Woche hatte Cote in einer Telefonkonferenz noch Bedenken zu der angestrebten Einigung geäußert. Damals fürchtete sie, dass einige Klauseln des Vergleichsvorschlags dazu führen könnten, dass geschädigte Verbraucher deutlich weniger Geld erhielten, wenn die Berufung erfolgreich sei. In ihrer Urteilsbegründung vom Freitag führte sie aus, dass die Kläger ihre Bedenken zu zerstreuen versuchten, indem sie betonten, dass sie „fest daran glauben“, dass Apple keinen Erfolg dabei haben werde, das erstinstanzliche Urteil aufheben und den Schadenersatz auf 70 Millionen Dollar herabsetzen zu lassen.

Geschädigte Verbraucher haben nun bis 31. Oktober Zeit, dem Vergleichsvorschlag zu widersprechen, erklärten die Anwälte der Kläger. Diejenigen, die „einen gültigen und rechtzeitig eingereichten Antrag auf Ausschluss“ von der Vereinbarung stellen, sind dann nicht an die darin festgelegten Bedingungen gebunden und können getrennt davon weiter gegen Apple klagen, falls sie das wünschen. Am 21. November wird dann in New York eine abschließende Anhörung zu dem Fall stattfinden.

Apple wollte sich am Freitag nicht zu der jüngsten Entscheidung äußern. Zuvor hatte es aber stets seine Unschuld beteuert und betont, gegen das Urteil zur ursprünglichen Kartellklage wegen E-Book-Preisabsprachen vorzugehen.

Im April 2012 hatte das US-Justizministerium Apple und fünf der größten Verlage in den USA beschuldigt, Preise für E-Books abgesprochen zu haben, um Amazons Marktposition zu schwächen. Dem im Juli 2013 ergangenen erstinstanzlichen Urteil zufolge soll Apple bei den Preisabsprachen sogar eine führende Rolle gespielt haben. Gegen das Urteil legte der iPhone-Hersteller im Oktober 2013 Berufung ein.

Auf den Vergleich einigten sich Apple und die Generalstaatsanwälte von 33 US-Bundesstaaten im Juni. Ursprünglich hatten die Generalstaatsanwälte 280 Millionen Dollar gefordert und den Betrag im Januar auf 840 Millionen Dollar erhöht. Es sei bereits bewiesen, dass Apple die Verschwörung angeführt habe, argumentierten sie. Apple wiederum beantragte eine Abweisung der Klage und unterstellte, die Bundesstaaten seien nicht berechtigt, Schadenersatz von Apple zu fordern. Diesen Antrag lehnte Cote im April jedoch ab.

Das erstinstanzliche Urteil zwang Apple auch dazu, seine Verträge mit den Buchverlagen zu ändern. Seitdem überwacht ein externer Kartellwächter, ob sich das Unternehmen an alle Auflagen des Gerichts und die Kartellgesetze hält.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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