Gericht beanstandet Apples Vergleichsvorschlag zu E-Book-Preisabsprachen

Apple muss sein vergangene Woche vorgelegtes Vergleichsangebot über 450 Millionen Dollar wohl nachbessern, mit dem es einen für 25. August angesetzten Schadenersatzprozess abwenden will. Denn die zuständige Richterin hat jetzt Bedenken zu der angestrebten Einigung geäußert, wie Reuters berichtet. Denise Cote vom Bezirksgericht in New York erklärte am Donnerstag in einer Telefonkonferenz, dass einige Klauseln des Vergleichsvorschlag dazu führen könnten, dass Verbraucher deutlich weniger Geld erhielten, wenn der Fall in Berufung gehe.

Cote wies vor allem auf eine „höchst beunruhigende“ Klausel hin, die es Apple erlaube, nur 70 Millionen Dollar auszuzahlen, falls ein Berufungsgericht die frühere Entscheidung aufhebe, dass das Unternehmen Kartellgesetze gebrochen habe. Die Richterin stellte auch eine weitere Klausel in Frage, die Apple von der Zahlung von Zinsen während eines Berufungsprozesses befreit.

Der anstehende Schadenersatzprozess hängt mit einer Klage des US-Justizministeriums vom April 2012 zusammen, in der es fünf der größten Verlage in den USA beschuldigte, Preise für E-Books abgesprochen zu haben, um Amazons Marktposition zu schwächen. Dem im Juli 2013 ergangenen erstinstanzlichen Urteil zufolge soll Apple bei den Preisabsprachen sogar eine führende Rolle gespielt haben. Gegen das Urteil legte Apple im Oktober 2013 Berufung ein.

Auf den Vergleich einigten sich Apple und die Generalstaatsanwälte von 33 US-Bundesstaaten vergangenen Monat. Ursprünglich hatten die Generalstaatsanwälte 280 Millionen Dollar gefordert und den Betrag im Januar auf 840 Millionen Dollar erhöht. Es sei bereits bewiesen, dass Apple die Verschwörung angeführt habe, argumentierten sie. Apple wiederum beantragte eine Abweisung der Klage und unterstellte, die Bundesstaaten seien nicht berechtigt, Schadenersatz von Apple zu fordern. Diesen Antrag lehnte Cote im April jedoch ab.

Der Anwalt Steve Berman, der in dem Fall die Verbraucherseite vertritt, deutete in der Telefonkonferenz am Donnerstag an, dem Vergleichsangebot zustimmen zu wollen, da er nicht glaube, dass ein Berufungsgericht Cotes ursprüngliche Entscheidung aufheben werde. „Angesichts dieses unwahrscheinlichen Szenarios und des drohenden rechtlichen Risikos sind wir der Ansicht, dass dies ein gutes Ergebnis für die Verbraucher wäre“, zitiert ihn Reuters.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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