Sächsische Justiz schaltet Filesharing-Portal 1load.net ab

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat das Filesharing-Portal 1load.net vom Netz genommen. Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchte die Polizei am Donnerstag in Leipzig und Altenburg die Wohnungen von zwei mutmaßlichen Betreibern der illegalen Download-Site. „Es geht um gewerbsmäßig unerlaubte Verwertung von urheberrechtlichen geschützten Werken in mindestens 95.000 Fällen“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein gegenüber der Online-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung.

Da sich die Verdächtigen kooperativ verhielten, blieben sie auf freiem Fuß. Ihr Filesharing-Portal wurde im Anschluss an die Razzia, bei der Beamte auch ein Rechenzentrum durchsuchten, aber abgeschaltet. Beim Aufruf der Webadresse wird man jetzt automatisch zur Google-Suchmaschine umgeleitet.

Auf 1load.net waren die Ermittler Klein zufolge im Zuge der Untersuchung zur illegalen Videostreaming-Site Kino.to aufmerksam geworden. Diese war schon im Juni 2011 vom Netz genommen und ihre Betreiber verhaftet worden. Sie verbüßen inzwischen mehrjährige Haftstrafen wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung.

„Das Besondere an dem Portal 1load ist, dass wir es dort mit der ganzen Bandbreite an elektronisch verfügbaren Werken zu tun haben. Dort konnte man nicht nur Filme und Serien, sondern auch Musik, Spiele, Apps, E-Books und Weiteres herunterladen“, erklärte Klein. Bei der genannten Zahl der Fälle handle es sich um eine konservative Schätzung.

Nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die nach eigenen Angaben aktiv zu den Ermittlungen beigetragen hat, machte das werbefinanzierte Download-Portal zuletzt weit mehr als 100.000 verschiedene Titel unerlaubt öffentlich zugänglich. Die Identität des Domaininhabers wurde durch Anonymisierungsdienstleister verschleiert. Impressum oder Kontaktadressen waren nicht vorhanden.

Geld verdienten die Betreiber von 1load mit Werbeeinnahmen – wie viel, soll die jetzige Untersuchung klären. Die Auswertung der gesammelten Daten wird dem Oberstaatsanwalt zufolge aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Ob und wann es zu einer Anklage komme, sei noch nicht absehbar. Bei einer Verurteilung droht den Drahtziehern hinter 1load.net eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Strafmaß richtet sich nach der Anzahl der Urheberrechtsverletzungen und des damit erwirtschafteten Gewinns.

ZDNet.de Redaktion

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