Ein britisches Gericht hat entschieden, dass Microsoft mit dem Namen „SkyDrive“ im Vereinigten Königreich und Europa gegen die Rechte des Fernsehsenders British Sky Broadcasting (BSkyB) verstößt. Der Sender, der teilweise zu Rupert Murdochs News Corp gehört, hatte 2011 geklagt. Microsoft wird für seinen Cloudspeicherdienst nun mutmaßlich einen neuen Namen suchen müssen.
Nach acht Verhandlungstagen im April ist Richterin Sarah Asplin zu dem Schluss gekommen, dass „der durchschnittliche Verbraucher“ wahrscheinlich durch die Namensähnlichkeit verwirrt sei und dass die Öffentlichkeit den Eindruck bekomme, die Angebote von Microsoft und Sky kämen aus einer Quelle oder seien in irgendeiner Weise miteinander verbunden.
Das Gericht verbietet Microsoft, den Namen SkyDrive in der Europäischen Union zu verwenden. Das Unternehmen hat im Lauf der Prozesses zwar zugegeben, dass es „eine gewisse Ähnlichkeit“ der Namen gebe, wird aber voraussichtlich dennoch Berufung einlegen. Außerdem klagt es selbst: Seiner Meinung nach ist Sky ein deskriptiver Begriff für Clouddienste, weshalb vier Warenzeichen von Sky gelöscht werden sollten.
BSkyB ist einer der größten europäischen Anbieter von Pay-TV und unter dem Namen Sky auch in Deutschland aktiv. Auch Mobilanwendungen und Online-Streaming gehören zu seinen neueren Geschäftsbereichen, mit denen vor allem junge Kunden gewonnen werden sollen, die Onlinezugang zu TV-Inhalten als selbstverständlich ansehen. Bis Dezember 2011 gab es sogar einen Cloud-Speicherdienst von Sky namens Sky Store & Share, der aber geschlossen wurde.
Microsofts Cloud-Speicherdienst SkyDrive war ursprünglich Teil des Windows Live genannten Online-Angebots. 2011 erkannte Microsoft, dass sein Angebot hinter Konkurrenten zurückblieb, und begann, SkyDrive mit Apps und Client-Lösungen zum ernsthaften Konkurrenten von Dropbox, Google Drive oder auch Apples iCloud auszubauen.
[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]
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