Categories: RechtRegulierung

Japan: Samsung unterliegt im Patentstreit mit Apple

Ein Gericht in Tokio hat entschieden, dass Samsung Apples Gummiband-Patent verletzt. Wie Reuters berichtet, soll der koreanische Konzern für seine Smartphones und Tablets die Funktion für das „Zurückschnalzen“ eines Dokuments beim Scrollen unerlaubt kopiert haben. Das Urteil betrifft offenbar nur ältere Produkte.

Bei neueren Smartphones und Tablets wurde laut Reuters inzwischen die Oberfläche überarbeitet. Statt des Gummiband-Effekts soll nun am Ende eines Dokuments oder einer Seite eine blaue Linie erscheinen.

Erst kurz zuvor hatte das US-Patentamt wichtige Teile des Schutzrechts bestätigt. Allerdings hielten nur vier von 20 Ansprüchen der erneuten Prüfung stand. Darunter sei aber der Anspruch 19, der im Streit mit Samsung „wirklich wichtig“ sei, kommentierte Patentexperte Florian Müller in der vorletzten Woche. „Er ist nun stärker als je zuvor.“ Laut Apple setzen über 20 Samsung-Smartphones und -Tablets diesen Effekt unerlaubt ein.

Apple und Samsung streiten in Japan aber nicht nur über das Gummiband-Patent. Im August 2012 hatte ein Bezirksgericht in Tokio Apples Behauptung zurückgewiesen, Samsung habe eine Technologie zur Synchronisierung eines Smartphones mit einem Computer gestohlen. Im Januar dieses Jahres forderte Samsung das Gericht auf, Apples Berufungsantrag abzuweisen und das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen.

Im Februar wiederum urteilte das Gericht, dass Samsung nicht die Rechte an einer Technik zur Datenübertragung besitzt, die in Apples iPhone implementiert ist. Die Koreaner hatten zuvor versucht, den Verkauf bestimmter Modelle des Apple-Smartphones zu verhindern.

In den USA beginnt im November eine von US-Bezirksrichterin Lucy Koh angesetzte Verhandlung, in der es erneut um den Apple zuvor zugesprochen Schadenersatz von 599 Millionen Dollar gehen wird, der gegenüber dem Ursprungsbetrag schon um 450,5 Millionen Dollar reduziert wurde. Ziel ist eine Neuberechnung der Schadenssumme, da Koh entschieden hatte, dass dem Jury-Urteil von August 2012 ein fehlerhaftes Verständnis der betroffenen Gesetze und Patente zugrunde lag.

[mit Material von Ellyne Phneah, ZDNet.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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