Hessens Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht für Apps

Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) hat sich für ein Rückgaberecht für alle digitalen Güter ausgesprochen. „Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe – ob sie mir gefällt oder nicht“, sagte Puttrich im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz, die vom 15. bis 17. Mai in Bad Nauheim stattfindet.

Staatsministerin Lucia Puttrich

„Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine Rückgabe bisher oft nicht möglich“, so die Kreisvorsitzende der CDU Wetterau weiter. Das sei dem Verbraucher meist nicht bewusst. Er müsse aber die Chance haben, sich zu entscheiden, ob ihm ein Produkt gefällt oder nicht.

Die Ministerin fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht für einen Ausgleich für das mit Beginn des Downloads erlöschende Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Güter einzusetzen. Sie schlägt beispielsweise vor, Anbieter zu verpflichten, eine Demoversion ihrer Software oder Musik bereitzustellen.

Tatsächlich schließt Apple in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App Store und iTunes ein Rückgaberecht grundsätzlich aus. „Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, eBooks oder Software, nicht zu“, heißt es darin. Bei iTunes können Nutzer nur bis zum Start des Downloads von dem Kauf zurücktreten und erhalten den Kaufpreis erstattet. Sonst nimmt Apple eine gekaufte App höchstens aus Kulanz zurück, wenn sie „unakzeptabel schlecht“ ist und über den „Berichte ein Problem“-Link gemeldet wurde.

Bei Google Play gilt hingegen ein eingeschränktes Rückgaberecht für gekaufte Apps. Gibt der Nutzer eine Anwendung innerhalb von 15 Minuten ab dem Zeitpunkt des Downloads zurück, erhält er den vollen Kaufpreis erstattet. Allerdings darf eine App nur einmal zurückgegeben werden.

Puttrich will sich auf der Verbraucherschutzministerkonferenz auch für mehr Transparenz und Klarheit beim mobilen Einkauf stark machen. „Die wesentlichen Informationen für die Nutzer und Einwilligungserklärungen müssen so gestaltet sein, dass sie auf den Endgeräten angemessen zur Kenntnis genommen werden können und der Verbraucher diesen zustimmen kann. Hierfür müssen die Geräte-Hersteller und Entwickler von Apps sorgen“, betonte die CDU-Politikern.

Auch in Sachen Transparenz bei der mobilen Kaufabwicklung sieht die Ministerin noch Optimierungsbedarf: „Die Zahl der Verbraucher, die mit ihren mobilen Endgeräten Tickets kaufen, Bankgeschäfte abwickeln oder online einkaufen, nimmt immer mehr zu. Um diesem Trend verbraucherfreundlich zu begegnen, müssen die Verbraucher klar verständliche und übersichtliche Informationen erhalten.“ Puttrich spricht sich generell für Informations- uns Aufklärungskampagnen aus, um die Verbraucherbildung im digitalen Verbraucherschutz voranzubringen.

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ZDNet.de Redaktion

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