ITC verwirft auch Motorolas letzte Patentbeschwerde gegen Apple

Motorolas Patentbeschwerde gegen Apple ist endgültig gescheitert. Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat entschieden, dass der iPhone-Hersteller „offensichtlich“ Motorolas geistiges Eigentum für einen Annäherungssensor nicht verletzt.

Das Patent 6.246.862 beschreibt ein „sensorgesteuertes User Interface für ein tragbares Kommunikationsgerät“. Es deckt die Funktion ab, die den Touchscreen abschaltet, wenn ein Nutzer sein Smartphone während eines Telefonats an sein Ohr hält. Dadurch werden unbeabsichtigte Eingaben verhindert. Motorola wollte ursprünglich ein Verkaufsverbot für Apples iPhone erwirken.

Es war das letzte von insgesamt sechs Schutzrechten, die Motorola Mobility im Oktober 2010 gegen Apple in Stellung gebracht hatte. Die Beschwerde ist Teil eines größeren Rechtsstreits zwischen beiden Firmen, der auch mehrere US-Bezirksgerichte beschäftigt.

Wie der Patentblogger Florian Müller berichtet, kann die Motorola-Mutter Google das Urteil vor dem US Court of Appeals for the Federal Circuit anfechten. Dort werde bereits eine Beschwerde gegen die Entscheidung der ITC verhandelt, drei andere Schutzrechte aus der Klage zu streichen.

Ein Verwaltungsrichter der ITC stellte anfänglich Verstöße seitens Apple gegen ein Motorola-Patent fest. Diese Entscheidung wurde jedoch erneut überprüft und das fragliche Patent für ungültig erklärt. Motorola forderte daraufhin eine Nachprüfung.

Technologiefirmen wenden sich seit einigen Jahren vermehrt an die ITC, um ihre Streitigkeiten auszutragen. Beschwerden bei der Außenhandelsbehörde können parallel zu Zivilklagen eingereicht werden. Da stets ein Import- und Verkaufsverbot für die angeblich patentverletzenden Produkte droht, sind Firmen oftmals eher bereit, einen Vergleich einzugehen.

Auch im Streit mit Microsoft musste Motorola zuletzt eine Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Mannheim urteilte in der vergangenen Woche, dass Motorola sein Push-Mail-Patent EP0847654 vorerst nicht gegen den Softwarekonzern einsetzen kann. Das Gericht hat Zweifel an der Gültigkeit des fraglichen Schutzrechts. Es will nun zuerst die Entscheidung des Bundespatentgerichts abwarten. Microsoft will mit einer separaten Klage den für Deutschland gültigen Teil des Patents annullieren lassen.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie das iPhone? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

54 Minuten ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

3 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

3 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

3 Tagen ago

Meta meldet Gewinnsprung im ersten Quartal

Der Nettoprofi wächst um 117 Prozent. Auch beim Umsatz erzielt die Facebook-Mutter ein deutliches Plus.…

4 Tagen ago

Maximieren Sie Kundenzufriedenheit mit strategischem, kundenorientiertem Marketing

Vom Standpunkt eines Verbrauchers aus betrachtet, stellt sich die Frage: Wie relevant und persönlich sind…

4 Tagen ago