Google verweigert Herausgabe von Nutzerdaten

Google hat bei einem US-Bundesgericht Beschwerde gegen einen sogenannten „National Security Letter“ eingelegt, mit dem die US-Bundespolizei FBI auch ohne richterlichen Beschluss Nutzerdaten abfragen kann. Es ist das erste Mal, dass ein großes Internetunternehmen gegen die elektronische Datensammlung des Federal Bureau of Investigation vorgeht, nachdem die US-Richterin Susan Illston im März die National Security Letters (NSL) als verfassungswidrig eingestuft hatte.

NSLs unterliegen der Geheimhaltung, weswegen auch alle Details zu der von Google eingereichten Beschwerde nicht öffentlich sind. Das FBI erhält damit Zugriff auf vertrauliche Daten wie Name, Adresse und Nutzungsdauer, wobei es Gründe wie Terrorismusabwehr angibt. Wie Bloomberg berichtet, hat sich der Suchkonzern mit seiner Beschwerde direkt an Richterin Illston gewandt, die mehrere Gesetze, die als Grundlage von NSLs zitiert werden, als „verfassungsrechtlich problematisch“ einstuft.

Auslöser war eine Klage, die die Electronic Frontier Foundation (EFF) im Namen eines nicht genannten Kommunikationsunternehmens eingereicht hatte. Sie richtete sich vor allem dagegen, dass dem angeschriebenen Provider verboten wird, die Maßnahme – etwa dem Kunden gegenüber – zu kommunizieren. Illston sieht darin einen Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz, der unter anderem die Meinungsfreiheit regelt. Das US-Justizministerium hat allerdings noch bis Mitte Juni Zeit, gegen ihr Urteil Berufung einzulegen.

„Diejenigen, die am ehesten in der Lage sind, gegen diese Praxis vorzugehen, sind Firmen wie Google“, zitiert Bloomberg den EFF-Anwalt Matt Zimmerman. Bisher habe sich sonst noch kein großes Internetunternehmen wirklich für seine Nutzer eingesetzt.

Google war es auch, das als erstes Unternehmen eine Statistik zu Nutzeranfragen des FBI vorlegte. Demnach erhielt es 2012 vom FBI zwischen 0 und 999 National Security Letters, die zwischen 1000 und 1999 Nutzerkonten betrafen. Der Suchkonzern interpretiert die Gesetzeslage nach eigenen Angaben zudem so, dass es keine Daten wie Gmail-Inhalte, Suchanfragen, Youtube-Videos oder IP-Adressen herausgeben muss.

Ein an einen Internet Provider gerichteter NSL (PDF), der öffentlich wurde, ist jedoch weiter gefasst. Darin ist von „Electronic Communication Transactional Records“ die Rede, was offenbar auch Internetadressen und E-Mails umfasst.

2007 deckte ein Bericht des Generalinspekteurs des US-Justizministeriums einen „ernsthaften Missbrauch“ der NSLs auf. Ihm zufolge stellte das FBI 2006 50.000 NSLs aus. Wie viele Daten dabei gesammelt wurden, ist unklar. Auf Grundlage eines NSL können auch größere Datenmengen abgefragt werden.

[mit Material von Declan McCullagh, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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