Oracle gegen Google: Nur eine Copyright-Frage ist noch offen

Im ersten Teil des Java-Prozesses Oracle gegen Google ist nur noch eine Frage offen. In den anderen drei Punkten habe man Einigung erzielt, teilten die Geschworenen am Freitag (Ortszeit) mit. Die Verkündigung verschiebt sich dadurch aber auf mindestens Montagabend deutscher Zeit.

In der offenen Frage stehe man vor einem Patt, teilte die Jury Richter William Alsup am Freitagmittag pazifischer Zeit mit. Der Richter rief die fünf Männer und sieben Frauen anschließend zu einer Besprechung zusammen. Dabei stellte sich heraus, dass nicht alle Geschworenen an ein Patt glauben. Manche vertraten die Meinung, dass man am Montag doch noch ein einstimmiges Urteil erzielen werde.

Beinahe hätte der Sprecher der Geschworenen auch verraten, welches der offene Punkt ist. Der Richter schnitt ihm gerade noch rechtzeitig das Wort ab.

Alsup sagte anschließend, er halte es aus seiner Erfahrung heraus für das beste, am Montag noch einmal abzustimmen. Wenn dann weiter Uneinigkeit herrsche, werde es wohl nur ein Teilurteil geben. Er erinnerte die Geschworenen daran, dass sie in ihrer Funktion aber übers Wochenende keine weiteren Recherchen anstellen dürfen.

Mit dem Urteil wäre der erste Teil des Prozesses abgeschlossen, in dem es ausschließlich um Urheberrechtsfragen geht. Ein zweiter Teil wird sich direkt anschließend mit Patenten befassen. Im dritten Teil müssen die Jury und der Richter die Höhe eines eventuellen Schadenersatzes bestimmen, der Oracle möglicherweise zusteht.

Die Jury berät seit Montag vergangener Woche. In diesem Zeitraum bat sie immer wieder um detaillierte Erläuterungen zu den Fragen, die sie beantworten muss. Richter William Alsup hatte ihr schriftliche Anweisungen mit einem Umfang von 21 Seiten zukommen lassen und darin zum Schluss vier Fragen formuliert, die sie beantworten muss. Zu entscheiden hat die Jury unter anderem die Frage zum kompilierbaren Code für die 37 strittigen Java-APIs: „Hat Oracle bewiesen, dass Google die gesamte Struktur, Abfolge und Organisation unter Copyright stehender Werke verletzt?“ In seinen Anweisungen stellte der Richter heraus, dass Copyright den „Ausdruck von Ideen“ schützt, nicht aber Prozeduren, Prozesse, Systeme, Arbeitsweisen, Konzepte, Prinzipien oder Entdeckungen.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Hinweis: Artikel von ZDNet.de stehen auch in Google Currents zur Verfügung. Jetzt abonnieren.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Neue Backdoor: Bedrohung durch Malvertising-Kampagne mit MadMxShell

Bisher unbekannter Bedrohungsakteur versucht über gefälschte IP Scanner Software-Domänen Zugriff auf IT-Umgebungen zu erlangen.

1 Tag ago

BSI-Studie: Wie KI die Bedrohungslandschaft verändert

Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.

2 Tagen ago

KI-Wandel: Welche Berufe sich am stärksten verändern

Deutsche sehen Finanzwesen und IT im Zentrum der KI-Transformation. Justiz und Militär hingegen werden deutlich…

2 Tagen ago

Wie ein Unternehmen, das Sie noch nicht kennen, eine Revolution in der Cloud-Speicherung anführt

Cubbit ist das weltweit erste Unternehmen, das Cloud-Objektspeicher anbietet. Es wurde 2016 gegründet und bedient…

2 Tagen ago

Dirty Stream: Microsoft entdeckt neuartige Angriffe auf Android-Apps

Unbefugte können Schadcode einschleusen und ausführen. Auslöser ist eine fehlerhafte Implementierung einer Android-Funktion.

2 Tagen ago

Apple meldet Umsatz- und Gewinnrückgang im zweiten Fiskalquartal

iPhones und iPads belasten das Ergebnis. Außerdem schwächelt Apple im gesamten asiatischen Raum inklusive China…

2 Tagen ago