Datenschutzbeauftragte fordern Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

In Potsdam ist die 83. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu Ende gegangen. Einmal mehr forderten die Datenschützer die Regierung auf, ein Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen – unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2010. Sie wollen die sogenannte Quellen-TKÜ auf „wenige, eng definierte Fälle“ beschränkt sehen.

Für positiv erachteten die Beteiligten das Vorhaben der EU, den Datenschutz innerhalb der Gemeinschaft zu modernisieren und zu harmonisieren. Ende Januar hatte die EU eine Novelle für die Datenschutzrichtlinie von 1995 vorgelegt.

Die geplante Neuregelung könne das Datenschutzrecht wesentlich verbessern, erklärten die Datenschützer – etwa beim Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien, bei Sanktionsbefugnissen oder in mehreren Ländern tätigen Unternehmen. Gleichzeitig forderten sie ein möglichst hohes Niveau. Positiv bewerteten sie zudem, dass die Mitgliedsländer die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen weiterhin selbst regeln können.

An anderen Stellen orten die Datenschützer erheblichen Verbesserungsbedarf – etwa hinsichtlich einer anonymen und pseudonymen Nutzung von elektronischen Diensten. Auch die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden von der EU-Kommission wollen sie festgeschrieben sehen.

Die Datenschutzkonferenz begrüßte im Gegenzug den Schritt der Bundesregierung, das Anti-Piraterieabkommen ACTA vorerst nicht zu ratifizieren. Datenschutzrechtlich seien insbesondere unklare Formulierungen im Abkommen problematisch. Derzeit ließen sie sich so interpretieren, dass Internet Service Provider dazu verplichtet würden, den Datenverkehr eines Rechteverletzers zu überwachen und Pakete mit illegalen Inhalten auszufiltern.

Eine am 10. Februar eingereichte Online-Petition an den Bundestag, die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) auszusetzen, ist mittlerweile von knapp 70.000 Bürgern unterzeichnet worden. Damit darf ihr Initiator, der Unternehmer Herbert Bredthauer, das Anliegen persönlich dem Petitionsausschuss des Bundestags unterbreiten.

Bredthauer kritisiert, dass ACTA hinter verschlossenen Türen beraten und die Öffentlichkeit bis heute nicht über die tatsächlichen Inhalte und die damit verbundenen Folgen informiert wurde. Zudem seien die bisher bekannten Inhalte teilweise so „schwammig“ formuliert, dass die Rechtssicherheit für den deutschen Bürger verloren gehe. Der Petent befürchtet unter anderem, dass mit dem aktuellen Entwurf von ACTA die „Informationsfreiheit im Internet beschnitten“ wird. Er kritisiert vor allem, dass ein ACTA-Ausschuss mit weitreichenden Befugnissen geschaffen werden soll, der nach seiner Installation unabhängig von allen Institutionen agiere.

ZDNet.de Redaktion

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