Bank ist bei über Ebay verkauften Fälschungen zur Auskunft verpflichtet

Der Lizenznehmer des Parfüms der Marke Davidoff stellte fest, dass über ein Mitgliedskonto auf Ebay offensichtliche Fälschungen des Parfüms unter dem Namen Davidoff verkauft wurden. Da sich der Inhaber des Ebay-Kontos weigerte, Informationen bezüglich des Verkaufs weiterzugeben, wandte sich der durch seine Lizenz zur Verfolgung von Markenverletzungen berechtigte Kläger an die Bank, über die dei Transaktion abgewickelt wurde, und begehrte Auskunft über die Daten des Verkäufers. Da das Geldinstitut die Auskunft verweigerte, ging die Klägerin vor Gericht.

Das Landgericht Magdeburg gab dem Kläger Recht (Aktenzeichen 7 O 545/11). Es führte in seiner Begründung aus, dass eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliege, welche den Kläger berechtige, einen markenrechtlichen Auskunftsanspruch geltend zu machen. Die Fälschung sei nämlich auch für Laien mehr als offensichtlich.

Die Bank gehöre in diesem Fall auch nicht zu dem Kreis der zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen. Auch das vertraglich vereinbarte Bankgeheimnis reiche nicht aus, um das Zeugnis zu verweigern.

Update 10. November 2011, 14 Uhr 25: Ursprünglich wurde behauptet, dass sich der Lizenznehmer mit seiner Klage gegen Ebay gewandt habe. Ebay hat inzwischen aber darauf hingewiesen, dass es sich vielmehr um die Bank handelte, über die das Geschäft abgewickelt wurde. Leider sind die gerichtlichen Entscheidungsgründe nicht eindeutig, so dass es zu dem Fehler kam. Er wurde im Text korrigiert.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über Apps für iPhone und Android zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

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