Bundestag verabschiedet Neufassung der TKG-Novelle

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Es handelt sich um eine vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie gegenüber der ursprünglichen Version (PDF) geänderte Fassung (PDF). Sie setzt Änderungen in den europäischen Vorgaben in nationales Recht um.

Zwei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen fanden keine Mehrheit. Sie wollten eine Mindestgeschwindigkeit von 6 MBit/s für Internetzugänge im Gesetz verankern, ebenso wie eine Regelung, die Provider zur Netzneutralität verpflichtet hätte. Der Bundestag lehnte auch einen SPD-Antrag ab, den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend zu stärken. Zudem versuchte die SPD, Netzneutralität im Internet zu gewährleisten sowie Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von Mindestqualitäten gesetzlich zu regeln. Die Opposition hatte geschlossen für diesen Antrag (PDF) gestimmt, er wurde aber aufgrund der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Der Branchenverband Bitkom befürwortete die TKG-Novelle nach eigenen Angaben „in wesentlichen Punkten“. Sie trage dazu bei, den Ausbau schneller Breitbandzugänge in Deutschland voranzutreiben, erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Zudem verzichte die Politik dort auf gesetzliche Regelungen, wo bereits gut funktionierende Maßnahmen eingeleitet wurden – etwa durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung. „Mit der Novelle setzt der Gesetzgeber auf die Dynamik des deutschen Telekommunikationsmarkts und vermeidet ein Übermaß an Regulierung“, sagte Rohleder.

Der Verein Digitale Gesellschaft sieht die Novelle dagegen als „verpasste Gelegenheit für den Internetstandort Deutschland“. „Statt leerer Worte wäre eine gesetzliche Regelung notwendig gewesen, die die Netzneutralität garantiert und dafür der Bundesnetzagentur und der Öffentlichkeit die notwendigen Instrumente an die Hand gibt“, resümierte der Vorsitzende Markus Beckedahl. In einer Stellungnahme fordert der Verein etwa Nutzerbenachrichtigungen auch bei Abhandenkommen verschlüsselter Daten, da Verschlüsselungen nur temporären Schutz böten. Zudem setzt er sich ebenfalls für eine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität ein.

Anfang März hatte das Bundeskabinett den Entwurf der TKG-Novelle beschlossen. Er sieht unter anderem vor, dass bestimmte Telefonwarteschleifen künftig kostenlos sind. Wenn von einem Unternehmen keine Leistung erbracht wird, dürften demnach auch keine Kosten berechnet werden. Auf Druck der Wirtschaft gilt diese Regelung jedoch erst ein Jahr nach Inkrafttreten der TKG-Novelle. Bis dahin gilt eine Übergangslösung, wonach Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden dürfen, sofern mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung kostenlos sind. Die Novellle enthält auch Vorgaben, wie schnell der Wechsel des Telefon- und Internetanbieters oder Umzüge von Anschlüssen abgewickelt werden müssen.

ZDNet.de Redaktion

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