USA: Inhaber von WLAN-Patent verklagt Hotspot-Betreiber

Das US-Unternehmen Innovatio IP klagt gegen eine Reihe von Hotel- und Restaurantketten wegen Patentverstößen. Mit den von ihnen betrieben WLAN-Hotspots verletzen sie angeblich ein von Innovatio IP gehaltenes Patent für drahtlose Netzwerke.

Die Klage richtet sich unter anderem gegen Hyatt, Marriott, Wyndham, Ramada Inn, Best Western, Days Inn, Super 8 Hotels, Travelodge, Caribou Coffee, Cosi und Panera Bread. Wie Patent Examiner berichtet, will Innovatio IP nicht erreichen, dass die Firmen die Verwendung der fraglichen WLAN-Technologie einstellen. „Wir möchten, dass unser Mandant den ihm zustehenden Anteil erhält“, wird Matthew McAndrews, Partner der Anwaltskanzlei Niro, Haller & Niro zitiert, der Innovatio IP vertritt.

Firmen, die ihren Kunden WLAN anbieten, schulden Innovatio IP nach Ansicht von McAndrews eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von 2300 bis 5000 Dollar (1730 bis 3750 Euro). Klagen gegen Privathaushalte seien derzeit nicht geplant, sagte der Anwalt weiter. Das Vorgehen von Innovatio IP bezeichnete er zudem als „systematische Kampagne“, in deren Verlauf seit März insgesamt 13 Patentklagen eingereicht worden seien.

Andrew Updegrove, Gründer von Gesmer Updegrove, einer der führenden Anwaltskanzleien im Technologie-Sektor, bezeichnete die Klagen gegen die Hotspot-Betreiber auf Nachfrage von ZDNet als „widerwärtig“. „So etwas muss zertreten werden. Ich muss dabei an Küchenschaben denken“, sagte er.

Die finanziellen Erfolgsaussichten der Klage stuft John Ferrell, Gründer der Kanzlei Carr & Ferrell, als gering ein. „Eine Patentklage zu beweisen ist wesentlich teurer, als Schadenersatz von jemandem zu fordern, der eine kopiergeschützte MP3-Datei von Lady Gaga geladen hat. Einige Beklagte werden aber eventuell nachgeben und bezahlen“, sagte Ferrell. Es sei trotzdem schwer vorstellbar, dass Innovatio IP mit den Klagen genug Geld einnehmen werde, um seine Kosten zu decken.

Motorola und Cisco haben indes bei einem Gericht beantragt, Innovatio IPs Patente für ungültig erklären zu lassen. Alternativ soll das Gericht feststellen, dass ihre WLAN-Geräte die Schutzrechte nicht verletzen.

ZDNet.de Redaktion

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