US-Patentamt lehnt Apples Antrag auf Handelsmarke „Multi-Touch“ ab


Apple listet „Multi-Touch“ als eines seiner Markenzeichen (Screenshot: ZDNet).

Apple ist mit dem Versuch gescheitert, sich den Begriff „Multi-Touch“ in den USA als Warenzeichen schützen zu lassen. Wie MacRumours unter Berufung auf eine Entscheidung des US Patent and Trademark Office berichtet, wurde ein entsprechender Antrag in der vergangenen Woche abgelehnt. Die Behörde begründet den Schritt damit, dass der Begriff eigentlich nur beschreibt, wie Kunden mit Apples-Produkten interagieren.

„Davon ausgehend finden wird, dass ‚Multi-Touch‘ nicht nur eine Technologie definiert, sondern auch beschreibt, wie ein Anwender das Gerät bedient“, heißt es in der Entscheidung des Trial and Appeal Board des Patentamts. Basierend auf den vorliegenden Unterlagen stimme man mit dem Anwalt, der den Antrag untersucht habe, überein, dass der Begriff lediglich eine Beschreibung einer Funktion sei.

Apple habe sich in seinem Antrag zudem auf die Entwicklung und das Marketing konzentriert und weniger auf die Bezeichnung „Multi-Touch“. „Verkaufszahlen und – bis zu einem bestimmten Punkt – Ausgaben für Werbung sind nicht hilfreich, um zu belegen, dass die Öffentlichkeit den Begriff ‚Multi-Touch‘ mit dem Antragssteller verbindet“, schreibt das Patentamt in seiner Begründung. Apple habe auch nicht dargelegt, seit wann es den Begriff auf seiner Website verwende und wie viele Besucher die Site habe.

Apple hatte das Warenzeichen nach der Vorstellung des ersten iPhone auf der Macworld im Januar 2007 beantragt und später behauptet, es werde die Marke kommerziell ab der Markteinführung des Smartphones im Juni desselben Jahres einsetzen. Das Unternehmen stellte gleichlautende Anträge auf Markenschutz auch in anderen Ländern, was laut US-Patentamt für eine Entscheidung in den Vereinigten Staaten irrelevant ist.

Beispielsweise beansprucht Apple auch die Marke „App Store“ für sich. Obwohl ein Urteil des US-Patentamts noch aussteht, klagte der iPhone-Hersteller bereits mehrfach gegen Firmen, die den Begriff nutzen. Darunter sind GetJar, das nach eigenen Angaben den „weltweit größten freien App Store“ betreibt, und Amazon. Nach Ansicht eines US-Gerichts besteht entgegen Apples Behauptung keine Gefahr, dass Verbraucher Apples App Store und den „Amazon Appstore for Android“ verwechseln.

ZDNet.de Redaktion

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