YouTube und Musikverlage legen Urheberrechtsstreit bei

Eine Gruppe US-amerikanischer Musikverlage, die an einer Sammelklage gegen YouTube beteiligt war, hat sich mit dem Videoportal geeinigt. Die National Music Publishers Association sowie einzelne Musikverlage hatten sich 2007 einer Klage angeschlossen, die von The Football Association Premier League und anderen eingereicht wurde.

In der Klage warfen sie YouTube vor, die Nutzer zum Hochladen urheberrechtlich geschützter Videoclips von TV-Serien, Filmen und Musikvideos zu ermutigen. Sie wurde kurz nach einer Urheberrechtsklage des Medienkonzerns Viacom eingereicht, die sich ebenfalls gegen YouTube und Google richtete. Aus Effizienzgründen nahm das Gericht eine gleichzeitige Prüfung der Viacom-Klage und der Sammelklage vor, obwohl es sich um zwei verschiedene Klagen handelte.

Weder Google noch die Kläger verrieten alle Details über die jetzt erzielte Einigung. Sie läuft darauf hinaus, dass die Musikverlage Google das Recht lizenzieren können, die von Benutzern hochgeladenen Videos mit ihrer Musik zu synchronisieren. Für die Lizenzgebühren kommt YouTube auf. „Als Ergebnis dieser Beilegung“, schrieben die Verlage in einer Erklärung, „ergibt sich für die Musikverleger die Möglichkeit, eine Lizenzvereinbarung mit YouTube einzugehen und Gebühren für musikalische Werke in Videos zu erhalten, die auf der Seite veröffentlicht werden.“

Als Google YouTube übernahm, konnten dem Videoportal zu Recht alltägliche Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen werden. Inzwischen sorgt ein effektives Filtersystem dafür, dass die meisten großen Filmstudios und TV-Sender die Site für weitgehend frei von Piraterie halten. Google konnte inzwischen sogar Vereinbarungen mit den bekanntesten Musiklabels und Hollywood treffen. Es bietet Musik sowie das Streaming von kompletten Spielfilmen über die Site an.

Sowohl die Klage von Viacom als auch die Sammelklage wurden im letzten Jahr abgewiesen. Die Safe-Harbor-Regelung des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) schützt YouTube vor dem Piraterie-Vorwurf, wie der Richter in seinem Urteil ausführte. Viacom und weitere Kläger legten allerdings Berufung ein. Im Streit mit YouTube liegt auch noch immer die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA, obwohl inzwischen sogar die Musikindustrie über deren starre Haltung verärgert ist.

ZDNet.de Redaktion

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