Zusatz „.de“ am Firmennamen reicht nicht zur Unterscheidung aus

Ein Unternehmen hatte die Umfirmierung in „Outlets.de GmbH“ beantragt. Bei den angemeldeten Bereichen handelte es sich um den Vertrieb von Software und um Internetmarketing. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in Frankfurt am Main wiesen den Antrag zurück.

Beiden Instanzen fehlte für die Eintragung der Firma die ausreichende Unterscheidungskraft. Allein die Zusätze „.de“ und „GmbH“ reichten ihrer Ansicht nach dafür nicht aus. Das Unternehmen legte dagegen Rechtsmittel ein.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main folgte jedoch der Auffassung der Vorinstanzen und wies das Begehren ab (Aktenzeichen 20 W 196/10). Es führte in seiner Begründung aus, dass gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften eine Firma zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und ausreichend Unterscheidungskraft besitzen müsse. Gerade die letzte Voraussetzung sei vorliegend nicht erfüllt.

Der durchschnittliche Verbraucher richtet nach Auffassung des Gerichts seinen Fokus auf den Firmennamen selbst, so dass sich für ihn die ausreichende Unterscheidungskraft daraus ergibt und eben nicht aus dem Zusatz „.de“ oder dem Rechtsformzusatz „GmbH“. Der Rechtsverkehr stelle daher bei der Individualisierbarkeit nicht auf die Top-Level-Domain, sondern auf die Second-Level-Domain ab, also den Unternehmensnamen „Outlets“. Hierbei handle es sich jedoch um einen bloßen Gattungsbegriff, der zur Unterscheidung nicht geeignet sei.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über eine eigene iPhone-App zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: 91 Prozent der Ransomware-Opfer zahlen Lösegeld

Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…

15 Stunden ago

DMA: EU stuft auch Apples iPadOS als Gatekeeper ein

Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…

16 Stunden ago

Chips bescheren Samsung deutlichen Gewinnzuwachs

Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…

1 Tag ago

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

2 Tagen ago

BAUMLINK: Wir sind Partner und Aussteller bei der Frankfurt Tech Show 2024

Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…

2 Tagen ago

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

2 Tagen ago