Buchsuche: Französische Verleger verklagen Google

Wie erst jetzt bekannt wurde, haben die drei französischen Verlage Gallimard, Flammarion und Albin Michel am 6. Mai bei einem Gericht in Paris Klage gegen Google eingereicht. Das berichtet Le Monde unter Berufung auf die Fachzeitung Livres Hebdo. Sie werfen dem Suchanbieter vor, ohne Genehmigung insgesamt 9797 Werke für seine Buchsuche gescannt zu haben.

Die Klage richtet sich sowohl gegen Google in den USA als auch gegen seine französische Niederlassung. Die Verlage fordern Schadenersatz in Höhe von 9,8 Millionen Euro, also 1000 Euro pro Titel. Der Klageschrift zufolge hält Gallimard die Rechte an 4302 der betroffenen Werke, Flammarion an 2950 und Albin Michel an 2545.

Für Google ist es nicht der erste Rechtsstreit in Frankreich wegen seiner Buchsuche. Ende 2009 gewann der zur Unternehmensgruppe La Martinière gehörende Verlag Editions du Seuil ein Urheberrechtsverfahren gegen den Internetkonzern. Das Gericht sprach La Martinière 300.000 Euro Schadenersatz zu. Zudem musste der Suchanbieter die fraglichen Inhalte aus seinem Angebot entfernen. Die von Gallimard, Flammarion und Albin Michel geforderte Summe orientiert sich laut Livres Hebdo an diesem Urteil.

2010 vereinbarte Google mit La Martinière einen Vergleich. Er sieht unter anderem vor, dass der Verlag bestimmen kann, welche Titel Google in seiner Buchsuche zeigen darf. Gallimard-Chef Antoine Gallimard bezeichnete Googles Zugeständnisse laut Le Monde als „beispiellos“.

Google zeigte sich dem Bericht zufolge überrascht von der neuen Klage. Man arbeite derzeit an einem Abkommen mit Verlagen sowie Autoren und sei weiterhin davon überzeugt, dass Google Books nicht gegen französisches und internationales Urheberrecht verstoße.

Erst Ende März hatte ein US-Gericht das zwischen Google, der amerikanischen Authors Guild und der Association of American Publishers ausgehandelte Google Book Settlement abgelehnt. Es soll regeln, wie der Internetkonzern mit Büchern umgehen darf, die zwar vergriffen, aber noch urheberrechtlich geschützt sind. Zu den Gegnern der Vereinbarung gehören unter anderem Microsoft, die Electronic Frontier Foundation und die Open Book Alliance. Auch das US-Justizministerium hatte den Vergleich heftig kritisiert, der nur für die USA, Großbritannien, Australien und Kanada gelten soll.

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ZDNet.de Redaktion

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