Apple will Amazon Nutzung des Begriffs „App Store“ untersagen

Apple hat Klage gegen Amazon eingereicht. Wie Bloomberg berichtet, soll ein Gericht dem Online-Händler verbieten, den Begriff „App Store“ für seinen heute gestarteten Onlineshop für Mobilanwendungen zu verwenden. Apple versucht derzeit, sich die Markenrechte an „App Store“ zu sichern.

Dem Bericht zufolge will Apple Amazon untersagen lassen, den Begriff auf seiner Website oder für Marketingzwecke zu nutzen. Darüber hinaus verlangt es Schadenersatz in nicht genannter Höhe.

Amazon-Sprecherin Mary Osako wollte die Klage auf Nachfrage von ZDNet nicht kommentieren. Apple-Sprecherin Kristin Huguet erklärte: „Wir haben Amazon aufgefordert, den Namen ‚App Store‘ nicht zu kopieren, weil Verbraucher dadurch verwirrt und irregeführt werden.“

Im September 2010 hatte Amazon seinen Einstieg in den Markt für Mobilanwendungen angekündigt und ein Entwicklerprogramm sowie einen Onlineshop namens „Appstore“ vorgestellt, über den das Unternehmen Android-Anwendungen außerhalb von Googles eigenem Android Market anbietet. Amazon zahlt im Normalfall 70 Prozent des Verkaufspreises an Entwickler aus. Entscheidet der Händler, eine App einen Tag lang kostenlos anzubieten, gehen 20 Prozent des ursprünglichen Preises an den Programmierer. Möglicherweise wird Amazon seinen Store künftig auch für andere Mobilbetriebssysteme öffnen.

Seinen Antrag für das Warenzeichen „App Store“ muss Apple indes auch gegen Microsoft verteidigen. Nach Ansicht des Softwarekonzerns aus Redmond ist der Begriff eine allgemeine Bezeichnung. Ein Markenschutz würde Konkurrenten behindern, da sie ihr Angebot nicht mehr mit diesem Begriff beschreiben könnten.

Apple hält dem entgegen, dass Microsoft mit „Windows“ ebenfalls über eine Marke für einen allgemein gebräuchlichen Begriff verfüge. Zudem hätten Mitbewerber wie Google, Nokia und Research In Motion Wege gefunden, ihren eigenen Onlinemarktplätzen Namen zu geben, ohne den Begriff „App Store“ zu nutzen. Microsoft verwende den Begriff „Marketplace“ für seinen Dienst und beschreibe ihn als „virtuellen Store für Apps“.

Zuletzt hatte sich Microsoft über die Schriftgröße von Apples Antwort auf seinen ersten Einspruch beschwert, weil diese angeblich zu klein ist. Apple habe sich nicht an die Regeln des Gerichts gehalten. Seine Antwort sei sechs Seiten länger als erlaubt.

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ZDNet.de Redaktion

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