Fehlende Namensnennung im Impressum ist nicht zwangsläufig ein Wettbewerbsverstoß

Ein Gemüsegroßhändler klagte in München gegen einen Früchtehändler, da dieser auf seiner Webseite keine UStID-Nr. genannt hatte. Sein Name fand sich zwar nicht im Impressum, jedoch auf der leicht überschaubaren Startseite. Der Gemüsegroßhändler rügte die fehlenden Pflichtangaben als wettbewerbswidrig. Nachdem eine Abmahnung erfolglos blieb, begehrte er gerichtlich Unterlassung und die Erstattung der Abmahnkosten.

Die Richter des Landgerichts München wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 33 O 14269/09). Sie erklärten, dass dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungs- und Zahlungsanspruch nicht zustehe. Der Beklagte habe durch sein Verhalten nicht wettbewerbswidrig gehandelt.

Grundsätzlich sei es zwar erforderlich, dass auf einer Internetpräsenz der Name des Betreibers im Impressum genannt werde. Jedoch stelle nicht jeder Verstoß eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Von solch einer sei nur auszugehen, wenn eine spürbare Beeinträchtigung der Mitbewerber vorliege. Dies sei hier nicht gegeben. Der Beklagte habe seinen Namen nämlich auf der leicht überschaubaren Startseite deutlich angegeben.

Für die fehlende UStID-Nr gelte gleiches. In diesem Teilbereich werde jedoch grundsätzlich gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstoßen. Dennoch sah das Gericht auch darin keine spürbaren Beeinträchtigung der Mitbewerber.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Chips bescheren Samsung deutlichen Gewinnzuwachs

Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…

7 Stunden ago

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

23 Stunden ago

BAUMLINK: Wir sind Partner und Aussteller bei der Frankfurt Tech Show 2024

Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…

1 Tag ago

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

1 Tag ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

4 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

4 Tagen ago