Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat kritisiert, dass Behörden immer häufiger Bankkonten überprüfen. „Im vergangenen Jahr haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt“, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Im Vergleich zum Vorjahr sei das ein Anstieg um etwa ein Drittel. 2009 gab es 44.000 Kontrollen.
Allein im Dezember 2010 seien pro Arbeitstag 230 Kontenabrufe gestartet worden. Seit der Einführung des automatisierten Abrufverfahrens für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse im Jahr 2005 habe sich die Zahl der Abfragen um 560 Prozent erhöht, so Schaar.
Den Anstieg führt der Bundesdatenschutzbeauftragte laut NOZ darauf zurück, dass die Kontrollbefugnisse der Behörden massiv ausgeweitet worden sind. „Waren Kontenabrufe anfangs nur zur Abwehr von Terrorismus und Geldwäsche erlaubt, dürfen heute Finanzämter und Sozialbehörden sowie alle möglichen anderen Behörden ohne konkreten Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß die Konten der Bürger abklopfen.“
Schaar forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. Es sei dringend erforderlich, die Befugnisse von Behörden wieder zu beschränken. „Abfragen sollten nur noch in Frage kommen, wenn Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorliegen.“ Alles andere widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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