Börsenaufsicht untersucht Facebook-Beteiligungen

Die US-Börsenaufsicht SEC will die jüngste Investition des Bankhauses Goldman Sachs in das Soziale Netzwerk Facebook unter die Lupe nehmen. Das berichtet das Wall Street Journal. Untersucht werden soll demnach vor allem das Investmentkonstrukt, das für den Deal geschaffen wurde.

Die SEC wolle sicherstellen, dass Goldman Sachs nicht die Regeln umgehe, die für nicht an der Börse notierte Unternehmen wie Facebook gälten, heißt es. Konkret gehe es um einen denkbaren Verstoß gegen die so genannte 500-Aktionäre-Regel.

Die Regel aus dem Jahr 1964 besagt, das Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, maximal 500 Teilhaber haben dürfen. Liegt die Zahl der Teilhaber darüber, müssen bestimmte Finanzinformationen des Unternehmens offengelegt werden.

Kommentatoren haben die Beteiligung von Goldmann Sachs und einem russischen Investor in Höhe von 500 Millionen Dollar als Weg für Facebook interpretiert, sich Zugang zu den Kunden der US-Investmentbank zu verschaffen, ohne Finanzdaten öffentlich machen zu müssen. Tatsächlich zählt Goldman zunächst als ein Aktionär, aber de facto stehen hinter der Bank alle ihre Aktionäre.

„Wenn die SEC entscheidet, dass das Finanzkonstrukt geschaffen wurde, um die 500-Aktionäre-Regel zu umgehen, könnte die Behörde Facebook zwingen, jeden der Aktionäre einzeln zu zählen“, schreibt die Zeitung. Mögliche Folge der Untersuchung könne auch sein, das Regelwerk zu ändern. Dabei müsse die SEC dann einen Kompromiss zwischen dem Schutz von Investoren und dem Willen von nicht notierten Gesellschaften finden, sich Kapital zu verschaffen.

Goldman Sachs hatte sich für 450 Millionen Dollar bei Facebook eingekauft. Derzeit verkauft die Bank Teile dieses Pakets an reiche Privatkunden weiter. Laut WSJ gehören Facebook-Gründer Mark Zuckerberg noch 25 Prozent an seiner Firma. Der russische Konzern Digital Sky Technologies (DST) hält rund 10 Prozent, Goldman Sachs kommt auf 0,8 Prozent, mit der Möglichkeit, auf 3 Prozent aufzustocken, falls die SEC nicht ihr Veto einlegt.

ZDNet.de Redaktion

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