Die SMobile-Studie warnt vor einer weiteren bösartigen Spyware mit dem Namen „SMS Message Spy“, die sich als Trinkgeldberechner tarne, stattdessen jedoch alle SMS an ein frei wählbares E-Mail-Account sendet. Auch hierbei handelt es sich nicht um Malware, denn die Applikation macht genau das, was sie in der Beschreibung verspricht.
Offensichtlicher Zweck dieser Applikation ist es, sie auf dem Android-Smartphone des Lebens- oder Ehepartners zu installieren, und sich alle SMS an eine E-Mail-Adresse forwarden zu lassen, um so einen eventuellen Untreueverdacht zu erhärten. Eine andere „Einsatzmöglichkeit“ besteht darin, die App unbemerkt auf das Handy eines Geschäftspartners oder Konkurrenten zu installieren.
Die Applikation weißt explizit darauf hin, dass es strafbar ist, sie auf ein Telefon zu installieren, dass einem nicht persönlich gehört. In Deutschland ist das Ausspähen von Daten nach § 202a StGB und das Abfangen von Daten nach § 202b StGB mit Freiheitsstrafe bedroht. An der App selbst ist juristisch nichts auszusetzen. So kann man sich sogenannten Spionage- oder Detektiv-Shops auch legal „Wanzen“ beschaffen. Sie in fremden Räumen anzubringen und zu betreiben ist jedoch verboten.
Google hat „SMS Message Spy“ dennoch aus dem Market entfernt, obwohl es auch legale und sinnvolle Einsatzbereiche gibt. Wer sein Handy nicht immer mitnimmt, kann mit der App dafür sorgen, immer per E-Mail über eingehende SMS informiert zu werden.
Es ist schon verwunderlich, warum SMobile ausgerechnet „SMS Message Spy“ als einziges Beispiel für Android-Malware anführt. Offensichtlich liegt es daran, dass es sich um die Konkurrenz der hauseigenen Lösung „Security Shield with Parental Controls and Monitoring“ handelt. Unter dem Vorzeichen der elterlichen Fürsorge bietet SMobile eine App an, die wesentlich weiter geht, als „SMS Message Spy“. Die SMobile-Software beinhaltet unter anderem folgende Features:
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