Rundfunkgebühren werden künftig pro Haushalt erhoben

Ab 2013 fallen Rundfunkgebühren nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt an. Das hat die Rundfunkkommission der Länder am Mittwoch beschlossen. „Ein Haushalt, eine Gebühr“, sagte Kurt Beck (SPD), rheinland-pfälzischer Ministerpräsident und Vorsitzender der Rundfunkkommission.

Bei der Neuregelung spielt es keine Rolle, ob nur eins oder mehrere Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind. Die Gebühr wird aber auch dann fällig, falls überhaupt kein Fernseher, Radio, Computer oder anderes internetfähiges Gerät zum Empfang bereitstehen.

Die Gebühr soll höchstens der bisherigen Abgabe auf Fernsehen und Hörfunk entsprechen. Diese beträgt derzeit 17,98 Euro im Monat, wer nur ein Radio hat, zahlt 5,76 Euro. „Der Beitrag soll auf keinen Fall mehr werden“, betonte Beck im Hinblick auf die anstehende Neuberechnung durch Länder und Rundfunkanstalten. Bisher nehmen die Sendeanstalten über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) jährlich rund 7,3 Milliarden Euro ein.

Die neue Gebührenordnung soll für weniger Bürokratie und eine effektivere Verwaltung sorgen. Heutzutage muss die GEZ hohen Aufwand betreiben, um sogenannte „Schwarzseher“ aufzuspüren. Die Vorgehensweise der Gebühreneintreiber, in Wohnungen nach nicht angemeldeten Geräten zu suchen, gilt aber durchaus als umstritten.

Ebenfalls nicht eindeutig geklärt ist, ob und wann auf internetfähige Computer und Handys Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen. So haben beispielsweise mehrere Gerichte in Einzelfällen die GEZ-Abgabe auf Firmen-PCs und Computer in häuslichen Arbeitszimmern abgelehnt.

Mit der Neuregelung wäre diese Problematik vom Tisch. Auch die umstrittenen GEZ-Fahnder hätten weitgehend ausgedient. Im Gegenzug könnte eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht künftig schwieriger werden.

Von dem neuen System würden in erster Linie Haushalte profitieren, in denen erwachsene Kinder oder die Großeltern wohnen. Sie müssen bisher pro Kopf zahlen. Gleiches gilt für Wohngemeinschaften, in denen mehrere Empfangsgeräte genutzt werden. Für Zweit- und Ferienwohnungen ist ein ermäßigter Zuschlag vorgesehen.

Das Nachsehen haben dagegen diejenigen, die keinerlei Geräte besitzen und trotzdem zur Kasse gebeten werden. Zusätzliche Einnahmen erhofft sich die Politik auch von Betrieben, die bislang keine Rundfunkgebühren zahlen. Sie müssen allerdings nicht jedes Gerät einzeln anmelden, sondern die Abrechnung erfolgt gestaffelt nach der Zahl der Angestellten und Standorte.

ZDNet.de Redaktion

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