Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem Inkrafttreten der Novelle des BKA-Gesetzes zum 1. Januar 2009 keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. Das sagte jetzt Stefan Paris, Sprecher des Bundesinnenministeriums, und bestätigte damit einen Bericht des Tagesspiegels.
Das BKA sei zwar zu Online-Durchsuchungen in der Lage, doch das Gesetz sehe den Einsatz als „ultima ratio“ an, also als letztes Mittel, so Paris. Bislang seien die Ermittler ohne diese Maßnahme ausgekommen. Für den Fall, dass sie nötig werde, brauche man aber die entsprechende Rechtsgrundlage.
Hintergrund der Stellungnahme ist eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei von Anfang Mai. Sie sieht das Gesetz kritisch. So bezeichnete Linkspartei-Politiker Jan Korte Online-Durchsuchungen als „völlig überflüssig“. Die Bundesregierung solle deshalb die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen.
Der Tagesspiegel hatte berichtet, dass durch die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen Kosten von knapp 700.000 Euro anfielen – alleine 581.000 Euro davon für Personal. Auch diese Zahlen bestätigte Ministeriumssprecher Paris.
Mit dem 2008 beschlossenen BKA-Gesetz hatte die Strafverfolgungsbehörde unter anderem das Recht erhalten, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Vor der Durchführung muss ein Richter die Online-Durchsuchung per Beschluss anordnen.
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