Link zu Pflichtangaben auf einer Website muss deutlich erkennbar sein

Vor dem Oberlandesgericht Köln trafen sich zwei Wettbewerber, die sich bereits in der Vergangenheit vor Gericht auseinandergesetzt hatten. Damals hatte sich das im aktuellen Fall beklagte Unternehmen gegenüber dem Kläger verpflichtet, seine Website so zu gestalten, dass die Pflichtangaben deutlich abgesetzt und gut erkennbar platziert sind.

Umgesetzt wurde das, indem am unteren Ende der Seite ein Link zu den Pflichtangaben eingebettet wurde. Er befand sich zwischen einem Link zum Impressum und einem Link zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies hielt der Kläger für unzulässig. Er nahm den Beklagten daher aus einem Vertragsstrafeversprechen in Anspruch.

Die Richter des Oberlandesgerichts Köln gaben dem klagenden Unternehmen Recht (Aktenzeichen 6 U 49/09). Sie erklärten, dass die Pflichtangaben entgegen der vertraglichen Verpflichtung nicht deutlich lesbar auf der Internetseite angegeben seien. Zwar sei der Link ohne weiteres Scrollen erkennbar, dennoch sei er so gestaltet und derartig unscheinbar auf der Website platziert, dass davon auszugehen sei, dass ein erheblicher Teil der User den Weblink übersehe.

Dass der Link nicht ins Blickfeld der Nutzer gelange, liege darüber hinaus auch daran, dass er sich zwischen wenig interessanten Angaben wie dem Impressum und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen befinde. Das Ziel, dass der User den Link zu den Pflichtangaben zwangsläufig wahrnehme, werde mit der gewählten Gestaltung nicht erreicht.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

3 Stunden ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

3 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

3 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

3 Tagen ago

Meta meldet Gewinnsprung im ersten Quartal

Der Nettoprofi wächst um 117 Prozent. Auch beim Umsatz erzielt die Facebook-Mutter ein deutliches Plus.…

4 Tagen ago

Maximieren Sie Kundenzufriedenheit mit strategischem, kundenorientiertem Marketing

Vom Standpunkt eines Verbrauchers aus betrachtet, stellt sich die Frage: Wie relevant und persönlich sind…

4 Tagen ago