Schuldnerdaten dürfen im Internet veröffentlicht werden

Das Landgericht Köln hatte im Rechtsstreit zwischen dem Betreiber einer Internetplattform und einem Schuldner zu entscheiden. Der Betreiber der Internetplattform, auf der mit Vollstreckungstiteln gehandelt wurde, hatte in seiner Datenbank die Vor- und Nachnamen der Schuldner der titulierten Forderungen gespeichert und online veröffentlicht. Sogenannte „titulierte Forderungen“ sind Schulden, deren, Rechtmäßigkeit bereits von einem Richter oder durch Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens bestätigt wurde und die sich daher mittels eines Gerichtsvollziehers durchsetzen lassen.

Der Kläger war ein Schuldner, dessen vollständiger Name auf der Plattform veröffentlicht wurde. Er sah durch die Veröffentlichung sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch war er der Auffassung, dass sie aus Datenschutzschutzgründen bedenklich sei, so dass er gerichtliche Hilfe ersuchte.

Die Richter des Landgerichts Köln wiesen die Klage jedoch ab (Aktenzeichen 28 O 612/09). Sie erklärten, dass es grundsätzlich zulässig sei, titulierte Forderungen auf einer Internetplattform zum Kauf anzubieten. Die Informationen über den Schuldner beträfen nur die Sozialsphäre und dürften aufgrund des öffentlichen Interesses veröffentlicht werden.

Angesichts der Tatsache, dass der Gläubiger ein schützenswertes Interesse daran habe, dass zumindest ein Teil seiner Forderung realisiert werden könne, gehe eine Interessensabwägung zu Lasten des Klägers aus. Die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Schuldners und der Datenschutzbestimmungen müssten in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts daher in den Hintergrund treten.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Gefahren im Foxit PDF-Reader

Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.

1 Tag ago

Bitdefender entdeckt Sicherheitslücken in Überwachungskameras

Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.

1 Tag ago

Top-Malware in Deutschland: CloudEye zurück an der Spitze

Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…

1 Tag ago

Podcast: „Die Zero Trust-Architektur ist gekommen, um zu bleiben“

Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…

2 Tagen ago

Google schließt weitere Zero-Day-Lücke in Chrome

Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…

2 Tagen ago

Hacker greifen Zero-Day-Lücke in Windows mit Banking-Trojaner QakBot an

Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…

2 Tagen ago