Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist alles andere als wegweisend im Hinblick auf die Datenschutzbedürfnisse der Bürger. Das Urteil schränkt nur die Nutzung der Daten ein, nicht jedoch ihre Erhebung.

Kein Telekommunikationsunternehmen kann heutzutage sicherstellen, dass die Daten nicht gestohlen werden. Sie landen möglicherweise sogar in der Hand von ausländischen Regierungen. Ferner lässt sich nicht ausschließen, dass die Telekommunikationsunternehmen die Daten selbst nutzen, verkaufen oder eine fremde Nutzung dulden, beispielsweise durch soziale Netzwerke.

Das Volkszählungsurteil von 1983 gilt heute als wegweisendes Urteil für einen modernen Datenschutz. Es verbot schon damals die massenhafte Erhebung von Daten von Bürgern ohne hinreichenden Verdachtsgrund. Bei der aktuellen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung macht das Gericht eine Kehrtwendung und erlaubt die Erhebung von geradezu gigantischen Datenmengen – verglichen mit den Volkszählungsdaten von 1983. Hinzu kommt, dass diese Daten heutzutage mit einfachsten Mitteln ausgewertet werden können.

Ein Urteil im Sinne der Bürgerrechte ist das sicher nicht. Das Gericht weist auf die zahlreichen Gefahren einer Vorratsdatenspeicherung hin. Man hätte erwarten können, dass es dem anerkannten Credo aus dem Volkszählungsurteil folgt. Warum es das nicht getan hat, ist die Grundlage zahlreicher Spekulationen. Das geht soweit, dass dem Gericht ein gewisses „Untertanendenken“ gegenüber der EU-Legislative unterstellt wird.

Unabhängig von den Gründen für die Entscheidung muss festgehalten werden, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren von den verfassungsmäßig verankerten Grundrechten weg zu mehr Überwachung und Kontrolle durch den Staat verlagert hat. Auf eine dringend notwendige Gegenbewegung durch alle Gewalten sowohl national als auch supranational kann man derzeit nur hoffen.

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ZDNet.de Redaktion

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