Bundesnetzagentur geht gegen Massenanrufe durch „Predictive Dialer“ vor


Nach Beschwerden von Verbrauchern hat die Bundesnetzagentur jetzt erste Maßnahmen gegen Callcenter ergriffen, die „Predictive Dialer“ nutzen (Bild: Bundesnetzagentur).

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von sieben Rufnummern unterschiedlicher Unternehmen angeordnet, um Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen zu schützen. Die Behörde reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden von Bürgern über wiederholte tägliche Anrufe, bei denen das Telefon nur wenige Male klingelte und sich nach dem Abnehmen niemand meldete.

Umfassende Ermittlungen hätten ergeben, dass diese Anrufe auf die Verwendung eines sogenannten „Predictive Dialers“ zurückzuführen sei, so die Bundesnetzagentur. Diese Wählprogramme werden überwiegend von Callcentern eingesetzt. Sie wählen nach festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig an, oftmals bereits während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem anderen Gespräch befindet.

Zwar wird die Rufnummer des Callcenters übermittelt, in der Regel kann diese jedoch nicht zurückgerufen werden. Sobald der erste Angerufene das Gespräch annimmt, bricht der Dialer die Anrufe zu den anderen Rufnummern ab, wählt diese aber zu einem späteren Zeitpunkt erneut an. Damit versuchen Callcenter die Auslastung ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, da diese nicht mehr selbst wählen und auf die Annahme des Anrufes warten müssen.

Grundlage für das Einschreiten der Bundesnetzagentur ist Paragraf 67 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetz (PDF). Danach kann die Bundesnetzagentur bei der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer die Abschaltung dieser Nummer gegenüber dem Netzbetreiber anordnen.

„Die ungebremste Automatisierung geht hier zu Lasten der Angerufenen. Die Vielzahl der Telefonanrufe, bei einzelnen Verbrauchern etwa mit 70 Anrufen pro Tag, führt zu einer unzumutbaren Belästigung und bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Belästigung zu erzielen, ist nicht hinnehmbar“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Er appelliert außerdem an die Unternehmen, bei den Bemühungen um Effizienzsteigerungen den Verbraucher nicht aus dem Blick zu verlieren.

In den sieben vorliegenden Fällen kommt laut Bundesnetzagentur erschwerend hinzu, dass die Angerufenen dem Erhalt von Werbeanrufen durch die jeweiligen Unternehmen im Vorfeld nicht zugestimmt haben. Dies widerspreche den gesetzlichen Regelungen, die eine ausdrückliche vorherige Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen vorsehen.

Der Behörde liegen bereits zu weiteren Rufnummern Beschwerden über belästigende Telefonanrufe vor, die ebenfalls auf die Verwendung eines Wählprogramms zurückzuführen sind. Sie hat bereits Ermittlungen eingeleitet und beabsichtigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: 91 Prozent der Ransomware-Opfer zahlen Lösegeld

Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…

2 Stunden ago

DMA: EU stuft auch Apples iPadOS als Gatekeeper ein

Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…

3 Stunden ago

Chips bescheren Samsung deutlichen Gewinnzuwachs

Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…

11 Stunden ago

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

1 Tag ago

BAUMLINK: Wir sind Partner und Aussteller bei der Frankfurt Tech Show 2024

Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…

1 Tag ago

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

1 Tag ago