Sony liefert in China erste PCs mit der von der dortigen Regierung geforderten Filtersoftware „Green Dam – Youth Escort“ aus. Das berichtet Rebecca MacKinnon, Internet-Expertin an der Universität Hong Kong, in ihrem Blog „RConversation„. Sie beruft sich dabei auf ein Foto eines auf Twitpic veröffentlichten Dokuments mit dem Titel „Sony Haftungsausschluss betreffend der Green Dam – Youth Escort Software“, das einem neuen Vaio-PC beilag.
Einer Übersetzung MacKinnons zufolge lehnt Sony darin jegliche Garantie für die Echtheit, Legalität oder Kompatibilität sowie den Inhalt und die Funktionen der Green-Dam-Anwendung ab. Sony stelle die Software seinen Kunden in Übereinstimmung mit Anforderungen der chinesischen Regierung zur Verfügung. Man übernehme keine Verantwortung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung von Green Dam ergäben. Alle Verantwortung liege beim Hersteller der Software.
In dem Haftungsausschluss weist Sony auch darauf hin, dass die Anwendung nur auf einem 32-Bit-Betriebssystem eingesetzt werden kann. Green Dam werde auf Computern mit 64-Bit-Betriebssystem nicht mitgeliefert. Zudem nennt das Dokument noch den Speicherort der Installationsdateien und der Bedienungsanleitung für Green Dam auf der Festplatte.
Ab dem ersten Juli müssen auf Anordnung der chinesischen Regierung alle PCs in China mit der Filtersoftware ausgeliefert werden. Nach dem Willen der Behörden soll Green Dam vor allem Jugendliche vor Pornografie und Gewalt im Internet schützen. Auf eine ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, die Anwendung vorzuinstallieren, hat China nach Protesten verzichtet.
Trotzdem steht Green Dam weiter in der Kritik. Der US-Softwareanbieter Solid Oak behauptet, Green Dam sei ein Plagiat seiner Jugendschutzsoftware CyberSitter. Der Sicherheitsanbieter SecureWorks warnte Ende vergangener Woche vor unsicherem und schlampigem Code in Green Dam. Des Weiteren haben die USA China um einen Verzicht auf die Filtersoftware gebeten. Die US-Handelsvertretung befürchtet, dass die Verpflichtung zu der Anwendung gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO verstößt.
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