„Never change a winning system“, lautet das Erfolgsrezept der Macher aus dem kalifornischen San Jose. Das Spiel mit falschen Identitäten müssen kritische Verbraucher somit weiter einkalkulieren, zumindest solange der Umsatz stimmt und die Schäden sich – wie beim Phishing im Online-Banking – innerhalb gewisser Grenzen halten.
Erst wenn die Zahl der Betroffenen eine gewisse Schmerzgrenze erreicht, wäre der weltweit größte Online-Auktionator zu mehr Sicherheit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit aufgefordert. Eine Variante gegen Bid Shielding wäre etwa die Vorgabe für potenzielle Käufer, Gebote nur noch zwölf oder 24 Stunden vor Ablauffrist der Auktion zurückzuziehen.
So hätten andere Bieter noch die Chance, die Ware zu einem reell und fair ausgehandelten Preis zu ersteigern, und der Verkäufer könnte ebenfalls noch reagieren, sofern man ihm die Rechte und Mittel dazu gäbe. Auch der Käufer hat bei Ebay übrigens kein Rücktrittsrecht, sondern muss die Ware nach Ablauf der Auktion abnehmen, es sei denn, es gibt rechtlich begründete Zweifel.
Andere Vorschläge reichen noch weiter – etwa, dass nur offizielle Vertreter von Ebay oder der Verkäufer selbst die Rücknahme von Geboten genehmigen können. Derart radikale Sichtweisen werden sich in der Praxis allerdings kaum durchsetzen lassen, da dies auch die Käuferrechte einschränken würde. Dennoch muss der schwergewichtige Börsenriese aufpassen, dass das geflügelte Wort des „eingemauerten Auktionators“ nicht irgendwann auch auf den Plattformbetreiber selbst zutrifft.
Hinweis:
Der Fernsehsender Pro Sieben plant eine Sendung zum Thema Betrug im Internet. Geschädigte können die Redaktion über Email oder Telefon erreichen: Email: taff@prosieben.de; Telefon: 089-9507 2760
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