Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) bedauert die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Richtlinie über die Patentierung von computerimplementierten Erfindungen – so genannte Software-Patente – abzulehnen. „Damit wurde die große Chance vertan, die unterschiedlichen Regelungen in den 25 Ländern zu harmonisieren“, sagte BITKOM-Vizepräsident Heinz-Paul Bonn. „Es ist ein Trauerspiel, dass in der hitzigen Diskussion zwischen strikten Gegnern und Befürwortern eine ausgewogene rechtliche Einigung nicht mehr möglich war. Mehr als drei Jahre Arbeit sind somit vergebens gewesen.“
Die Ablehnung der Richtlinie hat aus Sicht des Verbandes jedoch auch eine positive Seite: Eine Einschränkung des bestehenden Patentschutzes – wie sie durch zahlreiche Änderungsvorschläge bezweckt worden war – konnte immerhin verhindert werden. „Wäre die Richtlinie mit diesen Änderungen durchgesetzt worden, hätte dies der gesamten Industrie schwer geschadet“, sagte Bonn. Ließen sich Innovationen in Europa nicht mehr schützen, würde ein wichtiger Anreiz fehlen, hier zu investieren.
So investieren beispielsweise einige europäische Telekommunikationsunternehmen mehr als 90 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Innovationen, die unter den Begriff der computerimplementierten Erfindungen fallen. „Zudem können sich gerade Mittelständler mit Hilfe von Patenten besser gegenüber größeren Konkurrenten abgrenzen und ihre Produkte leichter vermarkten“, zeigte sich Bonn überzeugt. Die mittelständischen Unternehmen und Großkonzerne im BITKOM hatten sich unter der Moderation von Mittelstandssprecher Bonn auf eine einheitliche Position geeinigt und den Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rats weit gehend unterstützt. Die EU-Richtlinie sollte regeln, in welchem Umfang Erfindungen, die zumindest teilweise die Funktion eines Computers oder Programms besitzen, durch Patente geschützt werden können.
Nach der deutlichen Ablehnung der Richtlinie heute im Parlament gilt nun weiterhin der Status quo: Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens und die entsprechenden Regelungen in den nationalen Patentgesetzen geben zwar allen Mitgliedstaaten einen Rechtsrahmen vor. Diesen interpretieren einige Staaten allerdings sehr unterschiedlich. „Somit bleiben Rechtsunsicherheiten sowie die Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt und gegenüber Nicht-EU-Ländern bestehen“, erklärte Bonn.
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